PBV: Schweizer Euro-Kataloge sind bald Vergangenheit (Ausgabe 2015-25)

Alle Pauschalreiseanbieter mit Niederlassung oder Vertrieb in der Schweiz müssen ihre Katalogpreise ab 2016 in Schweizer Franken ausweisen.

Das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO hat das Informationsblatt «Preisbekanntgabe und Werbung für Reiseangebote» überarbeitet. Der Leitfaden für die Umsetzung der Preisbekanntgabeverordnung (PBV) gilt ab 1. Januar und damit ab der Saison Frühling/Sommer 2016. 

Die wichtigste Änderung: Nur wer weder eine rechtliche Niederlassung noch ein eigenes Vertriebssystem in der Schweiz hat, darf seine Katalogpreise künftig noch in «Fremdwährung» (z.B. in Euro) ausweisen. Im Umkehrschluss heisst dies: Pauschalreiseanbieter mit Konzernsitz im Ausland und Niederlassung bzw. Vertrieb in der Schweiz (etwa TUI Suisse, FTI Schweiz, Thomas Cook) müssen ihre Kataloge ab 2016 in Schweizer Franken herausgeben. Umrechnungstabellen sind nicht mehr genug. Somit werde die Vergleichbarkeit der Preise in der Schweiz am besten gewährleistet, erklärt das SECO. Auch TOs mit Reisebüros bzw. Verkaufsstellen mit Agenturvertrag in der Schweiz (wie Schauinsland oder Jahn Reisen) oder solche mit einem Call Center fallen unter die Regelung. 

Für Martin Wittwer, CEO TUI Suisse, bedeutet dies, dass den Kunden 2016 «keine konkreten Preisangebote, sprich Preislisten und Preisteile, von ausländischen Reisekatalogen weitergegeben werden dürfen». Dies entspreche nicht den heutigen Kundenbedürfnissen. «Unser Ziel war es, den Kunden mitzuteilen, dass wir in der Schweiz das gleiche Preisbild wie im Euroland anbieten, um das Crossborder-Shopping einzudämmen», so Wittwer. TUI Suisse habe alle Preise in den Buchungssystemen on- und offline in CHF publiziert. «Neu werden wir die Reiseangebote in den Katalogen und Preislisten in CHF angeben – ein Mehraufwand ohne konkreten Kundennutzen.»

Thomas Cook wird laut Marta Di Girolamo, Geschäftsführerin Veranstaltervertrieb Schweiz, «die neuen Richtlinien in den nächsten Tagen und Wochen besprechen.»

Online-Anbieter ohne Niederlassung in der Schweiz, die Schweizer Konsumenten ansprechen (z.B. mit der Internetdomain.ch), dürfen ihre Preise in der fakturierten Währung ausweisen und müssen lediglich Referenzpreise in CHF angeben – mit Hinweis auf den Umrechnungskurs. Wer wie z.B. Thomas Cook von seiner .ch-
Domain auf die .de-Website verweist, geht laut SECO konform mit der neuen Auslegung. 

Stephanie Günzler/Urs Hirt