SBB-Flughafenticket per Mitte 2007 abgeschafft (Ausgabe 2006-37)

14 Reiseveranstalter erhielten am Dienstag von den SBB per eingeschriebenem Brief die Kündigung des Vertrages betreffend dem Verkauf von Airport-Tickets. Die SBB begründen den auf Ende Juni 2007 festgesetzten Rückzug dieser Billettart mit dem  Reiseverhalten, das sich in den letzten Jahren markant verändert habe: «Pauschalarrangements weichen zunehmend Baukastenreisen, wobei die Kundschaft die volle Kostentransparenz über

14 Reiseveranstalter erhielten am Dienstag von den SBB per eingeschriebenem Brief die Kündigung des Vertrages betreffend dem Verkauf von Airport-Tickets. Die SBB begründen den auf Ende Juni 2007 festgesetzten Rückzug dieser Billettart mit dem  Reiseverhalten, das sich in den letzten Jahren markant verändert habe: «Pauschalarrangements weichen zunehmend Baukastenreisen, wobei die Kundschaft die volle Kostentransparenz über die einzelnen Bausteine haben will», schreiben Peter Sartorius (Leiter Vertriebskanalmanagement) und Christian Wildi (Product Manager indirekte Distribution) in der Kündigung.
Im Gegenzug habe die Stammkundschaft der SBB, welche mit Generalabonnement, Halbtax- oder Verbundabos unterwegs sei, ein Rekordniveau erreicht.

Diese Entwicklung habe beim Airport-Ticket zu einer massiven Umsatzeinbusse geführt. Gemäss Angaben der SBB hatten die Tour Operators 1996 weit über eine Million Ferien-Arrangements inklusive Bahnbillett zum Flughafen verkauft, 2004 waren es noch 213’000. Dieses Jahr dürften noch etwa 35’000 Airport-Tickets abgesetzt werden.

Die SBB haben die Schaffung eines Nachfolgeangebotes (beispielsweise ein Pauschalbillett zum selektiven Verkauf) intensiv geprüft, wie Sartorius erklärt, aus strategischen Gründen aber verworfen. Im Kündigungsschreiben wird auf die nunmehr noch bestehenden Möglichkeiten zum Erwerb eines Bahnbillettes für die Fahrt an den Flughafen hingewiesen:
Billettautomat, Internet, Call Center oder Billettschalter. Reisebüros, welche mit den SBB mit einen Wiederverkaufsvertrag abgeschlossen haben, können die Fahrausweise zu den Flughäfen zum Normaltarif und ohne Kommission über www.railticketing.ch ausstellen.

Schliesslich enthält die Kündigung auch noch einen Tipp: «Für die Fahrt an die Flughäfen Zürich und Genf empfiehlt sich z.B. der Kauf einer 2-Fahrtenkarte (eine Hin- und Rückfahrt zum Normaltarif, gültig ein Jahr ab Kaufdatum).»    

HRB