Schikaniert Bundes-Bern Fischer? (Ausgabe 2007-19)

Der Fishermen Travel Club bekämpft eine neue Bundesverordnung zur Einfuhr von Lachs und anderen Tieren – mit Teilerfolg.

Peter W. Wilhelm, Gründer und Inhaber des Zürcher TOs und Reisebüros Fishermen Travel Club FTC AG, ist sauer. Der Grund: eine Anpassung der Schweizer Importbestimmungen für Tiere aus Nicht-EU-Ländern an die Brüsseler Normen in Form einer ab 1. Juli 2007 neuen Verordnung des Bundesamtes für Veterinärwesen (BVET).

Laut Wilhelm sind die Bestimmungen realitätsfremd. So müssen beispielsweise Sportfischer, die in Kanada, Alaska, Russland oder  anderswo Fische gefangen haben, die Tiere «spätestens 24 Stunden vor Ankunft dem grenztierärztlichen Dienst per Fax anmelden – bei Tieren, die sonntags oder an Feiertagen eintreffen – am vorhergehenden Werktag» und dem Dienst die Tiere «nach dessen Anweisung der Kontrolle zuführen» – was jeweils 88 Franken kostet. Für Sportfischer sollen dieselben Bestimmungen wie für den gewerblichen Handel gelten.

Der Preis der Kontrolle ist weniger das Problem. Wilhelm erklärt: «Rund 1500 bis 2000 Hobby- und Sportfischer reisen pro Jahr allein nach Kanada und Alaska. Diese könnten mit dieser Regelung künftig keine selbst gefangenen Lachse mehr einführen. Kaum jemand kann unter Berücksichtigung der Zeitverschiebung ein Fax aus der Wildnis Alaskas verschicken; zudem wäre das Kontrollprozedere viel zu kompliziert, wenn an einem Sommer-Sonntagnachmittag rund 100 Fischer gleichzeitig mit Condor/Lufthansa aus Nordamerika kommend ihren Fisch präsentieren müssten. Das logistische Handling kann nicht gewährleistet werden, zumal am Flughafen Zürich nicht genügend Kühlkapazität zur Verfügung steht. Ein Unterbruch der Kühlkette hätte den Totalverlust der Fische zur Folge.»

WilhelM SCHICKTE  dem Bundesrat einen Offenen Brief. Jürg Rüfenacht, Head of International Trade beim BVET, lud daraufhin Wilhelm und einige weitere Interessenvertreter der Fischerszene nach Bern zu einem Gespräch ein. Tierseuchenrechtliche und lebensmittelhygienische Bedenken einer freien Lachseinfuhr konnten beseitigt werden. Das Resultat: Das BVET hat Anfang dieser Woche die Importbestimmungen geändert und das Inkrafttreten der Verordnung auf 1. Januar 2008 verschoben. Ein Teilerfolg also.
Ab dann müssen sich Reiseveranstalter wie FTC  also neu organisieren: Laut BVET sollen künftig Anbieter von Fischerreisen in Nicht-EU-Länder gesamthaft für den Rücktransport der Lachse in die Schweiz sorgen, indem sie selbst als Importeure auftreten oder mit einem professionellen Fischimporteur zusammenarbeiten.

Wilhelm, zwar erfreut über die Aufschiebung der neuen Regelung, ist nicht zufrieden: «Das BVET hat noch immer nicht begriffen, dass Sportfischer Privatpersonen sind, die durch den Erwerb einer Angler-Lizenz vom Staat autorisiert sind, ihren Sport zu betreiben. Inhabern einer Lizenz zum Fischen in Alaska ist der Vertrieb der selbstgefangenen Lachse untersagt, weshalb die autorisierten Räucherbetriebe verpflichtet sind, die Lachse auf den Vakuumverpackungen mit der Aufschrift ‹Not for sale› zu kennzeichnen. Das sollte doch reichen?»

Wer weniger als 20 kg importiert, wird es leichter haben. Damit könnte Wilhelm leben, und doch ist sein Groll gross – schliesslich geht es um Geld.  Falls er als Importeur für die Fische seiner Kunden verantwortlich sein müsste oder sich die Sportfischer den aus TO-Sicht weniger lukrativen Fischereigründen innerhalb der EU zuwenden.

Jean-Claude Raemy