Sky News 2 (Ausgabe 2006-51)

Pack Easy: Duty BagAls Reaktion auf die neuen Sicherheitsbestimmungen für Handgepäck von Flugreisenden hat der Schweizer Reisegepäck-Anbieter den Duty-Bag entwickelt. Dieser transparente Beutel soll die Verunsicherung der Passagiere verkleinern und die Kolonnen beim Security Check verkürzen. Auf dem neuen Duty-Bag von Pack Easy ist die erlaubte Menge pro Person abgebildet. Er ist ab Mitte Januar

Pack Easy: Duty Bag
Als Reaktion auf die neuen Sicherheitsbestimmungen für Handgepäck von Flugreisenden hat der Schweizer Reisegepäck-Anbieter den Duty-Bag entwickelt. Dieser transparente Beutel soll die Verunsicherung der Passagiere verkleinern und die Kolonnen beim Security Check verkürzen. Auf dem neuen Duty-Bag von Pack Easy ist die erlaubte Menge pro Person abgebildet. Er ist ab Mitte Januar für
5 Franken im Handel erhältlich.

EU-Rahmenverordnung
Die Schweiz hat vereinbart, auch die EU-Rahmenverordnung ins bilaterale Luftverkehrsabkommen aufzunehmen. Sie enthält die Pflicht für Reiseanbieter, Passagiere darüber zu informieren, welche Gesellschaft einen gebuchten Flug durchführt. Für den Fall, dass diese Airline nach der Buchung mit einem Verbot belegt wird, haben die Passagiere das Recht, auf eine andere Airline umgebucht zu werden oder die Reisekosten zurückerstattet zu erhalten.

8. Luftverkehrsfreiheit
Die Schweiz und die EU sind dafür, im kommenden Jahr Verhandlungen über die Integration der 8. Luftverkehrsfreiheit in das bilaterale Abkommen aufzunehmen. Diese ermöglicht Airlines aus den Ländern der Vertragspartner, nationale Flüge innerhalb des jeweils anderen Staatsgebietes durchzuführen.