So sieht es rechtlich und politisch aus (Ausgabe 2015-24)

Der Ruf nach rechtlichen Schritten gegen Swiss und die LH Group wird in der Branche lauter. Auch SRV-Geschäftsführer Walter Kunz kündigt an, juristische Schritte zu prüfen – zuerst via europäischer Dachverband ECTAA, und falls dies nichts nützen sollte, auch auf Schweiz-Ebene. Der SRV selber dürfe übrigens nicht zum Boykott aufrufen, auch wenn dies laut Kunz

Der Ruf nach rechtlichen Schritten gegen Swiss und die LH Group wird in der Branche lauter. Auch SRV-Geschäftsführer Walter Kunz kündigt an, juristische Schritte zu prüfen – zuerst via europäischer Dachverband ECTAA, und falls dies nichts nützen sollte, auch auf Schweiz-Ebene. Der SRV selber dürfe übrigens nicht zum Boykott aufrufen, auch wenn dies laut Kunz von vielen Verbandsmitgliedern gefordert werde. Noch offen lässt der SRV, welche juristischen Ansatzpunkte es geben könnte. In der Branche hört man aber die Stichworte «dominante Marktposition» und «Diskriminierung eines Vertriebskanals». 

Die Stiftung für Konsumentenschutz hat in diesem Fall keine Mitsprachemöglichkeit. «Swiss steht es frei, wie sie ihre Preisgestaltung macht, denn sie steht im Wettbewerb», so Geschäftsleiterin Sara Stalder. Laut Preisüberwacher Stefan Meierhans ist der Entscheid kein Zeichen von zu wenig Wettbewerb und eine Zuständigkeit des Preisüberwachers somit kaum gegeben. Diese Meinung wird auch von der Wettbewerbskommission geteilt. Sofern der Gebühr entsprechende Kosten für die GDS-Nutzung gegenüberstehen, könne sie in der Regel gerechtfertigt werden, sagt Weko-Mitarbeiter Daniel Schiess.

SJ