Surcharging in der Zwickmühle (Ausgabe 2016-01)

Der Zuschlag, der meist bei Bezahlung mit Visa und Mastercard erhoben wird, ist seit dem 1. August 2015 vertraglich durch die Kreditkartenorganisationen verboten. Die Akquirer (Händlerbanken) tun sich mit der Umsetzung aber offenbar schwer: In der Reisebranche wird fast überall nach wie vor ein Zuschlag in der Grössenordnung von 1,5% erhoben. Dies, weil die Händlerfees

Der Zuschlag, der meist bei Bezahlung mit Visa und Mastercard erhoben wird, ist seit dem 1. August 2015 vertraglich durch die Kreditkartenorganisationen verboten. Die Akquirer (Händlerbanken) tun sich mit der Umsetzung aber offenbar schwer: In der Reisebranche wird fast überall nach wie vor ein Zuschlag in der Grössenordnung von 1,5% erhoben. Dies, weil die Händlerfees inzwischen zwar vielerorts gesenkt wurden, aber keineswegs gänzlich vom Tisch sind. Und in der Branche ist angesichts einer durchschnittlichen Nettomarge von 1,4% ein Tragen dieser Kosten ausgeschlossen. Die Akquirer weisen zwar darauf hin, dass man die Bestimmungen durchsetze. Ob und bis wann das Surcharging-«Verbot» aber tatsächlich umgesetzt ist, wagt niemand schlüssig zu beantworten.

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