Tohuwabohu um das Surcharging-Verbot (Ausgabe 2015-33)

Beim Verbot zum Kreditkartenentgelt sind noch nicht alle Positionen geklärt. Die Acquirer sind im Sandwich.

Die Acquirer, d.h. die Institute wie Six oder Aduno, mit denen der Handel die Kreditkartenakzeptanz-Verträge abschliesst, sind im Sandwich: Einerseits werden sie von den Lizenzgebern Visa und Mastercard verpflichtet, das per 1. August 2015 gültige Surcharging-Verbot durchzusetzen.

Auf der andern Seite sträuben sich viele Händlerpartner aber mit Händen und Füssen, dieses zu akzeptieren. Bei Swiss stellt man sich etwa auf den Standpunkt, dass es auch nach dem 1. August weiterhin kein «gesetzliches Verbot zur Bevorzugung gewisser Zahlungsmittel» gebe. Und bei den Reisebüros werden die Kurzfristigkeit der Ankündigung und die vertragsrechtliche Verbindlichkeit des Verbots eines Kreditkartenentgelts moniert.

Zum Vorwurf der Kurzfristigkeit betont man bei Aduno, dass man die Vertragspartner schon seit geraumer Zeit kontaktiert und informiert habe. Man gehe davon aus, dass das Verbot durch die Vertragspartner in Kürze umgesetzt werde. Was die rechtliche Grundlage des Verbots betrifft, wird im Rahmen einer künftigen AGB-Revision eine entsprechende Präzisierung eingefügt. «Da sich Aduno in ihren AGB ein Weisungsrecht ausbedungen hat, ist bereits heute gewährleistet, dass Aduno mittels geeigneter Information der Händler das Surcharging-Verbot rechtsverbindlich umsetzen kann», hält Sprecherin Nadine Geissbühler fest. 

Ähnlich argumentiert man bei Six: In einem ersten Schritt wurden die Händler über die Änderungen informiert, was durchaus rechtswirksam sei. Änderungen bei den Verträgen gebe es keine, aber die AGB werden angepasst. «Die Kurzfristigkeit für die kleinen Händler ist in der Tat ärgerlich, wir können den Unmut nachvollziehen», sagt Sprecher Jürg Schneider. Allerdings sei man selber von den Kreditkartenfirmen erst sehr spät offiziell informiert worden. Mit den grossen Händlern habe man aber schon frühzeitig das persönliche Gespräch gesucht. 

Und was passiert, wenn sich ein Händler partout nicht dem Surcharging-Verbot beugen will? Dann werde man die Geschäftsbeziehung überprüfen müssen, heisst es auf Acquirer-Seite. Denn ihnen drohen ansonsten Bussen der Lizenzgeber. Wobei wiederum die Anmerkung, dass letztlich die Kreditkartenfirmen die Einhaltung des Verbots kontrollieren müssten, aufhorchen lässt. 

Beat Eichenberger