Umsatz entscheidet über Gebühr (Ausgabe 2007-20)

Garantiefonds führt neues Gebührenmodell ein.

Die wichtigste Änderung am Gebührenmodell des Garantiefonds per 1. Januar 2008 betrifft die Abgaben für die Tour Operators, die nicht mehr aufgrund der Pauschalpassagiere, sondern aufgrund des Bruttoumsatzes berechnet werden.

Geschäftsführer Urs Herzog erklärt: «Für die Veranstalter wurde es immer schwieriger, die Anzahl Pauschalpassagiere zu bestimmen. Der Anteil an klassischen Pauschalreisen hat stagniert, und es gab immer häufiger andere Formen von Angeboten, die letztlich aber auch dem Pauschalreisegesetz unterstellt sind. Das neue Gebührenmodell bringt hier mehr Transparenz.»

Ziel sei aber klar nicht die Erhöhung der Einnahmen für den Garantiefonds, so Herzog: «Das Simulationsmodell hat ergeben, dass unsere Einnahmen 2007 mit dem neuen Modell sogar tiefer ausfallen würden als mit dem alten System. Rechnet man die prognostizierten Umsatzsteigerungen für 2007 ein, so werden wir 2008 mehr oder weniger unveränderte Einnahmen haben.»
Durch die Änderung werden TOs mit hohen Passagierzahlen und tiefen Durchschnittspreisen weniger bezahlen als bisher. Umgekehrt werden TOs mit tiefen Passagierzahlen und hohen Durchschnittspreisen stärker zur Kasse gebeten. «Das ist einerseits logischer – in einem Schadenfall geht es um Beträge und nicht um Passagiere –, aber auch gerechter», erklärt Herzog.

Weiter hat der Stiftungsrat beschlossen, die Minimalgebühren leicht zu erhöhen. Veranstalter bezahlen neu mindestens CHF 700 statt 630, Vermittler CHF 400 statt 360. Bei Mischbetrieben werden die Sparten Veranstalter und Vermittler neu einzeln bemessen, wobei für den umsatzschwächeren Teil eine Freigrenze von CHF 2 Mio. gilt.
Eine weitere Änderung betrifft die Carreiseunternehmen, bei denen der bisherige Rabatt von 30% entfällt. «Das Simulationsmodell hat aber gezeigt, dass diese Firmen trotzdem eher weniger bezahlen als bisher», so Herzog.

Die Teilnehmer müssen den Brutto-umsatz neu inklusive BSP- und Bahnumsatz deklarieren, «da Tickets aus der Brokertätigkeit in vielen Fällen zentrale Leistungen für Pauschalreisen sind.» Allerdings wird für Teilnehmer mit einem BSP-Anteil von mehr als 50% – in diese Kategorie fallen viele Ticketbroker und Geschäftsreisebüros – nur 25% des BSP-Umsatzes berücksichtigt.
Im Zuge der Gebührenänderung erhalten die Teilnehmer am Garantiefonds der Schweizer Reisebranche zudem einen neuen Vertrag mit verständlicheren Artikeln und klarerem Aufbau.

Chris Probst