Umsetzung der revidierten PBV (Ausgabe 2015-50)

Startschuss mit Verwirrung

Sie stiftet einige Unruhe: Die präzisierte Preisbekanntgabeverordnung (PBV), welche bereits in drei Wochen in Kraft tritt. Schon nach dem Beschluss im vergangenen Sommer sorgte sie für rote Köpfe. Als «realitätsfremd» und «back to the past» wurde sie von verschiedenen Branchenakteuren geschimpft.

Ziel der revidierten PBV ist es eigentlich, für mehr Transparenz für Konsumenten zu sorgen. Derzeit ist jedoch noch nicht allzu viel davon zu spüren. Zu unterschiedlich ist der Umgang der verschiedenen Veranstalter mit der präzisierten Regelung. Kompliziert wird es vor allem bei den Schweizer Vertriebsorganisationen, welche die Kataloge nicht selber produzieren, sondern sie aus Kostengründen fast 1:1 mit EUR-Preisen vom Mutterhaus beziehen. Sie lösen das Problem mit speziellen CHF-Beilagen, mal als Preisliste, mal als Flyer. Fraglich ist nicht nur, ob auf diese Weise die ursprünglich angestrebte Transparenz erfüllt wird, sondern auch, ob dem Konsumenten so einen Gefallen getan wird.

Durch die überarbeiteten PBV-Richtlinien ebenfalls nicht einfacher geworden ist die Bestimmung, wer genau als ausländischer Reiseveranstalter gilt und wer nicht. Obwohl die Präzisierung in Kürze umgesetzt wird, sind zurzeit sogar noch Rechtsabteilungen einzelner deutscher Veranstalter mit der Frage beschäftigt, ob sie von der Anpassung betroffen sind und daher Massnahmen für PBV-konforme Kataloge ergreifen müssen. Hier sind noch Grauzonen vorhanden.

Für Reisebüros ändert sich nicht viel. Mühsam für die Mitarbeiter jedoch ist, sich im so oder so herrschenden Katalog-Wirrwarr noch zusätzlich an einzelne Weisungen halten zu müssen. Welcher Katalog darf dem Kunden ausgegeben, welcher muss als Belegexemplar in der Filiale behalten werden? Eine einfache und auch kundenfreundliche Handhabung sieht anders aus.

Jessica Weber