Widerstand gegen ZRH-Gebühren (Ausgabe 2007-09)

Das Board of Airline Representatives (B.A.R.) wird die Konsultationszeit nutzen, um zu intervenieren.

Die von Unique (Flughafen Zürich AG) auf 1. Juli angekündigte Erhöhung der Passagiergebühren, bzw. deren Einführungsdatum, scheint noch nicht in Stein gemeisselt zu sein. Derzeit läuft die zweimonatige Konsultationszeit, in der interessierte und betroffene Kreise sich dazu äussern können.

Das Board of Airline Representatives (B.A.R.) wird diese Möglichkeit wohl nutzen, wie Präsident Jürg Schwarz (El Al) erklärt: «Es ist davon auszugehen, dass wir uns sowohl beim BAZL als auch bei Unique mit unseren Bedenken melden werden. Wir haben zwar ein gewisses Verständnis dafür, dass die Flughafenbetreiberin das Geld für die Schengen-Anpassungen und die stetig steigenden Sicherheitsgebühren auf diesem Weg beschaffen möchte, denn weder von der EU noch vom Schweizer Staat gibt es Beiträge. Auf der anderen Seite spricht dagegen, dass man in Zürich sehr rasch mit Gebührenerhöhungen kommt, und zwar für etwas, das noch nicht umgesetzt ist und von dem die Passagiere noch gar nicht profitieren können. Unserer Meinung nach müssten die nun geplanten Investitionen aus eigenen Mitteln vorfinanziert werden.» Als positiv wertet Schwarz, dass das B.A.R. und seine Mitglieder von Unique vorgängig in Einzelgesprächen  informiert worden sind.

Die Swiss begrüsst das vorgeschlagene Schengen-Konzept, das auch den Vorstellungen des Homecarriers entspreche, wie Gregor Koncilja ausführt. Swiss nehme die Gebührenerhöhung zur Kenntnis und werde die neue Ausgangslage genau analysieren. «Wir sind äusserst besorgt über die massive Gebührenerhöhung, die die Wettbewerbsfähigkeit des Flughafens Zürich bedeutend schwächt», führt Koncilja weiter aus. Seit Ende 2006 seien die Sicherheitsgebühren zweimal erhöht worden. Für Lokalpassagiere von total CHF 36 auf CHF 41.50, was eine Erhöhung von 15% bedeute. Für Transferpassagiere (Hub-Wettbewerbsfähigkeit) seien sie sogar um 20% gestiegen, von CHF 20 auf CHF 24.

Wie läuft dieses Konsultationsverfahren ab? Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) wurde von Unique über die geplante Erhöhung informiert und muss als Aufsichtsbehörde prüfen, ob die Gebührenerhöhung internationalen Vorgaben entspricht oder ob eine Monopolstellung missbraucht wird. Das BAZL kann, je nach Resultat der Prüfung, Empfehlungen oder Auflagen zu Handen Unique anbringen, wie BAZL-Informationschef Daniel Göring erklärt. Das BAZL ist aber nicht Bewilligungsbehörde. Die Festlegung der Gebühren liegt einzig bei der Flughafenbetreiberin. Hingegen hat das BAZL das Dossier auch an den Preisüberwacher zur Prüfung weiter geleitet. Nach Ablauf der Konsultation wird Unique definitiv über die Gebührenerhöhung entscheiden und kann diese frühestens zwei Monate danach einführen.

Auf die Frage, warum die Gebührenerhöhung auf den 1. Juli, also rund fünf Monate vor der Abstimmung über die Plafonierungsinitiative, erfolgen soll, antwortet Sonja Zöchling Stucki, Kommunikationsleiterin von Unique: «Die Planungsarbeiten für den Rück-/Umbau des Docks B sowie für das Busgate C müssen jetzt an die Hand genommen werden, damit die Infrastrukturen rechtzeitig für die Einführung von Schengen (Busgate C) bzw. etwa ein Jahr später («neues» Dock B) in Betrieb gehen können. Die Refinanzierung der neuen Infrastrukturen – auch der zentralisierten Sicherheitskontrolle – muss rechtzeitig an die Hand genommen werden. Kosten fallen nicht erst mit der Inbetriebnahme an. Die zentralisierte Sicherheitskontrolle wird unabhängig vom Ausgang der Abstimmung über die Plafonierungsinitiative im Jahr 2009 in Betrieb gehen. Das wird den Flughafen Zürich für seine Passagiere berechenbarer und noch komfortabler machen. Im Bereich Sicherheit fallen zudem durch immer strengere Vorschriften immer höhere Kosten an.»

Urs Hirt