American Airlines: Zwei Drinks, das reicht!

Die US-Fluggesellschaft prüft eine Limite für alkoholische Getränke in der Eco Class.
©Pixabay / Steve Buissinne

Flugreisen haben wieder Hochkonjunktur. Die Jets sind voll, das Personal knapp und damit kommen alte Probleme zurück. Zum Beispiel mit jenen Passagieren, die nach dem Willkommens-Cocktail an Bord einen Drink nach dem anderen verlangen.

Aber es gibt auch eine Fluggesellschaft, die den Alkoholkonsum in der Economy Class weiterhin einschränken will: American Airlines plant die schrittweise Rückkehr von alkoholischen Getränken in der Eco, allerdings möglicherweise mit einer Beschränkung. Die Flugbegleiter-Gewerkschaft der Fluggesellschaft fordert nämlich, dass American Airlines für alle Fluggäste in der Economy Class eine Obergrenze von zwei Drinks mit Alkohol einführe.

Alkohol an Bord ist offenbar ein Bedürfnis. Wer Flugangst hat, mag es beruhigen. Und ein Drink mag auch die Zeit vertreiben. «Unsere Kunden haben zum Ausdruck gebracht, dass ihnen diese Optionen an Bord wichtig sind», heisst es von der Airline. Neu bietet sie Alkohol und leichte Snacks auf Flügen über 250 Meilen kostenpflichtig an.

Die neue Obergrenze von zwei Drinks pro Flug und Passagier wäre ein Teil der Bemühungen, unkontrollierte und gewalttätige Zwischenfälle mit Passagieren einzudämmen. Während der Pandemie mit Maskenpflicht an Bord berichteten US-Airline von zunehmenden Fällen mit betrunkenen so genannten ‘unruly passengers’.

Betrunkene Fluggäste waren für Fluggesellschaften schon vor Covid ein Problem. In verschiedenen Klagen wurde behauptet, Alkohol spiele eine Rolle bei sexueller Belästigung an Bord und ausserhalb des Flugzeugs. Laut US-Bundesvorschriften darf ein Passagier kein Flugzeug besteigen, wenn er berauscht zu sein scheint. Selbst mitgebrachten Alkohol, aus dem Dutyfree, darf man nicht trinken.

Für Flight Attendants in den USA ist es allerdings schwierig einzugreifen. Für Fälle mit vermutlich alkoholisierten Passagieren gibt es genaue Wordings. So dürfen sie nicht sagen, dass jemand ‘betrunken’ oder ‘berauscht’ sei. Sie müssen es so formulieren, dass der Passagier ‘unter dem Einfluss von Alkohol oder einer anderen Substanz zu stehen scheint’. (TI)