Lehrabschlussprüfungen 2020 finden statt

Es finden keine Abschlussprüfungen in den Berufskenntnissen und der Allgemeinbildung statt.
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Bund, Kantone und Sozialpartner haben sich unter der Leitung von Bundesrat Guy Parmelin auf eine schweizweit abgestimmte Lösung geeinigt, um den diesjährigen Lehrabgängerinnen und Lehrabgängern ihren Berufsabschluss zu ermöglichen.

Schweizweit schliessen im Sommer 2020 rund 75’000 Jugendliche ihre berufliche Grundbildung ab. Die nun erzielte Einigung unter den Verbundpartnern der Berufsbildung ermöglicht es ihnen, trotz den Auswirkungen des Corona-Virus ein auf dem Arbeitsmarkt anerkanntes eidgenössisches Fähigkeitszeugnis bzw. ihr eidgenössisches Berufsattest zu erhalten, wenn sie über die entsprechenden Kompetenzen verfügen. Die verbundpartnerschaftlich erarbeitete Lösung trägt den Besonderheiten der Berufsbildung, die eng auf die Bedürfnisse des Arbeitsmarkts abgestimmt ist, Rechnung. Ebenso berücksichtigt sie das Gebot der Gleichbehandlung und nimmt Rücksicht auf die Belastung der Betriebe. Die praktischen sowie theoretischen Prüfungen werden wie folgt  angepasst:

Prüfung der praktischen Arbeit: Je nach Beruf soll eine praktische Prüfung oder eine Beurteilung der praktischen Leistungen durch den Lehrbetrieb durchgeführt werden. Die im jeweiligen Beruf bzw. Berufsfeld zuständige Organisation der Arbeitswelt beantragt die von ihr bevorzugte Variante für ein schweizweit durchführbares Verfahren. Sie zeigt dabei auch auf, wie die vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) empfohlenen Schutzmassnahmen eingehalten werden können. Die Eingabe wird von einer Expertengruppe der Kantone geprüft und vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) genehmigt. Ist es einem einzelnen Kanton aus epidemiologischen Gründen nicht möglich, für eine berufliche Grundbildung die praktische Prüfung so durchzuführen, wie es die zuständige Organisation der Arbeitswelt vorschlägt, kann er beim SBFI einen Antrag für eine Beurteilung der Leistungen durch den Lehrbetrieb stellen. Das SBFI entscheidet abschliessend.

Prüfung der schulischen Ausbildung: Es finden keine Abschlussprüfungen in den Berufskenntnissen und der Allgemeinbildung statt. Die Noten werden aus den Erfahrungsnoten und in der Allgemeinbildung zusätzlich aus der Vertiefungsarbeit berechnet.

Ebenfalls zentrales Thema war die Rekrutierung und Beschäftigung von Lernenden. Die derzeitige Lage erschwert den regulären Ablauf des Berufswahlprozesses wie beispielsweise die Durchführung von Schnupperlehren oder Bewerbungsgesprächen. Vor diesem Hintergrund hat das verbundpartnerschaftlich zusammengesetzte Steuergremium «Berufsbildung 2030» eine Arbeitsgruppe eingesetzt, welche zeitnah mögliche Lösungen wie die Verlängerung der Rekrutierungsphase, Kommunikationsmassnahmen u.a. erarbeitet.

Die Corona-Krise dürfe nicht zu einer Schwächung der Berufsbildung führen. Der Bundesrat und die Sozialpartner appellieren einerseits an die Lehrbetriebe, auch im Hinblick auf das Lehrjahr 2020/21 weiterhin Lernende im bisherigen Umfang zu rekrutieren. Alle Betriebe werden auch künftig auf Fachkräfte angewiesen sein. Andererseits sind Jugendliche und Eltern aufgerufen, den Kontakt zu Lehrbetrieben und zur Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung in geeigneter Form zu suchen. (TI)