Bundesrat gewährt Reisebüros keine Sonderunterstützung

Wann dürfen die Reisebüros wieder öffnen: Am 11. Mai oder doch schon am 27. April?

Der Bundesrat hat am Donnerstagnachmittag (16.4.) erste Lockerungen des Corona-Lockdowns bekannt gegeben. Dabei wurden auch die Reisebüros wieder einmal explizit erwähnt, allerdings nicht in einem positiven Sinn: Bundesrat Guy Parmelin (Wirtschaftsminister) orientierte, dass über spezielle Unterstützungsmassnahmen für Reisebüros diskutiert wurde. Dabei ist man im Bundesrat zum Entschluss gekommen, das Notrecht sei zu diesem Zweck nicht geeignet. Der SRV-Geschäftsführer Walter Kunz zeigte sich auf Anfrage von TRAVEL INSIDE sehr enttäuscht über diese Aussage: «Wir stehen immer noch in Verbindung mit dem Bund und werden nachhaken und intervenieren.»

Wann öffnen die Reisebüros?

Laut Bundesrat dürfen am 27. April alle Einrichtungen öffnen, «die Schutzkonzepte einfach umsetzen können, eine geringe Anzahl direkter Kontakte aufweisen und keine grossen Personenströme verursachen». Im Prinzip würden dazu auch die Reisebüros zählen. Die Läden sollen jedoch gemäss Bundesrat erst ab 11. Mai geöffnet werden können, vermutlich fallen da auch die Reisebüros unter diese Bezeichnung. «Wann nun genau die Reisebüros wieder öffnen dürfen, falls sie dann wollen, müsse zuerst noch geprüft werden», so Kunz.

Die drei Lockerungsschritte des Bundesrats

Die jetzt beschlossenen Lockerungen des Bundesrates sehen vor, dass ab dem 27. April 2020 Spitäler wieder sämtliche, auch nicht-dringliche Eingriffe vornehmen können. Auch ambulante medizinische Praxen wie Zahnärzte oder Physiotherapeuten sowie Coiffeur-, Massage- und Kosmetikstudios dürfen ihren Betrieb wieder aufnehmen. Baumärkte, Gartencenter, Blumenläden und Gärtnereien können wieder öffnen. Zum gleichen Zeitpunkt werden zudem die Sortimentsbeschränkungen in Lebensmittelläden aufgehoben. Wenn sich Güter des täglichen Bedarfs und weitere Güter auf der Verkaufsfläche der Lebensmittelläden befinden, dürfen sie verkauft werden.

Am 11. Mai 2020 werden die obligatorischen Schulen und die Läden wieder geöffnet – wenn es die Entwicklung der Pandemie-Situation zulässt. Den Entscheid darüber will der Bundesrat am 29. April fällen.

Ab dem 8. Juni 2020 sollen Mittel-, Berufs- und Hochschulen sowie Museen, Zoos und Bibliotheken wieder öffnen. Die Details zu dieser Etappe will der Bundesrat am 27. Mai beschliessen.

Über weitere Etappen hat der Bundesrat noch keine Beschlüsse gefasst. Ab wann Grossveranstaltungen wieder möglich sein werden, entscheidet er in einer seiner nächsten Sitzungen. (TI)