Indonesien verbietet ausserehelichen Sex

Neue Regelungen gelten auch für Touristinnen und Touristen.
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Das Indonesische Parlament verbietet künftig Sex ausserhalb der Ehe. Die neuen Regelungen sind Teil einer lange erwarteten Überarbeitung des Strafgesetzbuches. Sie sollen nach einer Übergangsphase spätestens 2025 in Kraft treten.

Das Gesetz gilt nicht nur für Bürgerinnen und Bürger Indonesiens, sondern auch für Ausländerinnen und Ausländer. «Wenn zum Beispiel ein Schweizer eine Beziehung mit einem Indonesier oder einer Indonesierin eingeht und das gefällt der Familie nicht, dann kann sie das anzeigen», sagt die Südasienkorrespondentin gemäss «srf.ch». «Viele befürchten, dass das auch für Indonesiens Tourismus schlecht sein kann, der nach der Corona-Pandemie gerade wieder im Aufwind ist.»

Bisher galten ausserehelicher Sex sowie homosexuelle Beziehungen in Indonesien zwar nicht als Straftat, jedoch wurde beides im konservativen Land schon lange als Tabu betrachtet. Nur in der Provinz Aceh an der Nordwestspitze der Insel Sumatra wird das islamische Rechtssystem der Scharia umgesetzt. Sex ausserhalb der Ehe wird dort mit bis zu 100 Stockhieben bestraft.

Bereits 2019 hatte es einen Gesetzesentwurf zu einem neuen Verhaltenskodex gegeben, der wegen Massenprotesten aber zunächst verschoben worden war. «Nun sagt das Parlament, es habe das Gesetz überarbeitet, alle Interessen abgewogen, und das sei das Beste für das Land und die Bevölkerung», erklärt ARD-Südasienkorrespondentin Jennifer Johnston.

Nicht nur Sex unter Unverheirateten wird verboten: Auch dürfen Paare dem Gesetz zufolge nicht mehr vor der Ehe zusammenleben. Bei einem Verstoss drohen sechs Monate Haft. Nach dem neuen Gesetz steht auch Werbung für Empfängnisverhütung unter Strafe. Ausserdem wird der Verkauf von Verhütungsmitteln an unter 18-Jährige verboten.

Allerdings darf die Polizei nur Ermittlungen aufnehmen, wenn ein Familienmitglied eine Beschwerde einreicht. Dieser Punkt gilt als Kompromiss zwischen Liberalen und Konservativen im Parlament. Wie die Ermittlungen vonstattengehen sollen, soll in der Übergangsfrist von drei Jahren geklärt werden. (TI)