Südkorea öffnet mit strengen Regeln

Die Einreise wird nur mit diversen Tests und Quarantäne möglich sein.
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Reisen nach Südkorea sind für Staatsangehörige der EU- und Schengen-Staaten ab dem 1. September wieder möglich. Kurzzeitaufenthalte von weniger als 90 Tagen können ab diesem Datum wieder ohne Visum durchgeführt werden. 

Für die Einreise nach Südkorea muss vor Reiseantritt am Flughafen ein negatives PCR-Testergebnis vorgelegt werden, das innerhalb von 72 Stunden vor Ausreise ausgestellt worden ist. Das Testergebnis muss im Original in englischer oder koreanischer Sprache vorgelegt werden. Bei anderen Sprachen muss eine beglaubigte Übersetzung beiliegen. Diese Regelung gilt für alle Reisenden. 

Ausnahmen für Kinder und Transitreisende

Ausnahmen bestehen nur für Kinder unter sechs Jahren und Transitreisende, die den internationalen Transitbereich nicht verlassen. Grundsätzlich sind alle nach Südkorea einreisenden Passagiere verpflichtet, sich nach der Einreise direkt in eine 14-tägige Quarantäne zu begeben. Diese kostet etwa EUR 1500 pro Person und ist in einem staatlich gestellten Quarantänehotel zu verbringen. 

Zudem müssen alle Einreisenden ohne Visum ab dem 1. September 2021 eine elektronische Reisegenehmigung (K-ETA: Korea Electronic Travel Authorization) mindestens 24 Stunden vor der Abreise online über die «K-ETA-Website» oder die K-ETA App beantragen. Nicht beantragt werden muss K-ETA von Personen, die bereits in Südkorea registriert sind, also einen Aufenthaltstitel haben. Dieser Personenkreis benötigt jedoch weiter eine spezielle Erlaubnis.

Weitere Tests nach Ankunft

Alle Einreisenden müssen sich bei Ankunft einem zweiten Covid-19-Test unterziehen. Abhängig von der Dauer des Testergebnisses ist mit der Übernachtung in einer von der Regierung zugewiesenen Einrichtung zu rechnen. Ausnahmen gelten für Inhaber der Alien Registration Card. Dieser Personenkreis kann den zweiten Covid-19-Test innerhalb von einem Tag nach Ankunft durchführen.  

Reisende, die für einen langfristigen Aufenthalt nach Südkorea einreisen, müssen vor Reiseantritt mit den koreanischen Behörden klären, wo die Quarantäne verbracht werden kann. Ferner besteht die Verpflichtung, bei Einreise eine Selbstdiagnose-App sowie eine Selbstisolierungs-App auf das Smartphone herunterzuladen, mittels derer unter anderem Gesundheitsdaten und Aufenthaltsorte an die koreanischen Behörden bis zu maximal 14 Tage nach Einreise übermittelt werden.  

Ausserdem müssen sich ausländische Staatsangehörige grundsätzlich einem weiteren Covid-19-Test vor Beendigung der 14-tägigen Quarantäne unterziehen. Personen, die mit dem Ausnahmzertifikat einreisen und beabsichtigen, sich länger als acht Tage in Südkorea aufzuhalten, sind ferner verpflichtet, zwischen dem fünften und siebten Tag einen zusätzlichen kostenpflichtigen PCR-Test durchführen zu lassen. (TI)