Deutschland klagt gegen Zurich in der Thomas-Cook-Pleite

Die Versicherung soll die Kunden höher entschädigen.
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Die deutsche Bundesregierung klagt beim Landgericht Frankfurt gegen die Zurich Versicherung, wie deutsche Medien berichten. Sie wirft dem Versicherer vor, im Fall Thomas Cook zu wenig bezahlt zu haben. Die von der Pleite des Reiseveranstalters im Herbst 2019 betroffenen Kunden sind von der Zurich nur anteilmässig entschädigt worden, weil die Haftung EUR 110 Mio. beschränkt war.

Der Kundengeldabsicherer beharrte auf dieser Haftungsobergrenze und entschädigte die Kunden mit 26,38%. Berechnet wurde das auf der Basis der maximalen Gesamtbelastung durch verlorene Kundengelder von EUR 287,4 Mio. zuzüglich der Kosten für die Rückholung Reisenden von EUR 59,6 Mio. Für den Rest soll der Staat aufkommen.

Das deutsche Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) verlangte bereits 2019, dass die Kosten der Rückführung nicht in die Gesamtkosten einzurechnen sind und nicht in dem Deckelbetrag von EUR 110 Mio. enthalten sind. Sie seien deshalb von Zurich zusätzlich zu bezahlen. Dies will das Ministerium nun auf dem Klageweg durchsetzen.

Zurich bezeichnet die Klage als unberechtigt und wirft Deutschland vor, dass die EU-Pauschalreise-Richtlinie nur ungenügend in deutsches Recht umgesetzt sei. Laut dem Portal «Versicherungsbote.de» ergab ein im Auftrag der Zurich erstelltes Rechtsgutachten, dass in diesem Fall eine Staatshaftung denkbar sei.

Deutschland hat nach der Thomas-Cook-Pleite die Pauschalreisenden teilweise direkt entschädigt. Rund 50’000 Kunden sollen davon profiziert haben. (TI)