Die Covid-19-Impfung zahlt die Krankenkasse

Kostenloses Impfen hilft auch der Reisebranche.
© Pixabay / Angelo Esslinger

Das ist Good News auch für die Reisebranche: Die Covid-19-Impfung wird von der obligatorischen Krankenkasse bezahlt werden. Reiseveranstalter und Airlines setzen grosse Hoffnungen auf den Impfstoff für den Neustart im Tourismus.

Die Impfung werde den Menschen das Vertrauen und die Sicherheit geben, sich wieder auf Reisen zu begeben. Andererseits würden Quarantänen und weitere Reisebeschränkungen nicht mehr nötig sein, so die Erwartung. Eine Impfpflicht ist in der Schweiz indes nicht vorgesehen.

Die Kostenübernahme gilt ab dem 1. Januar 2021. Ob bis dahin ein zugelassener Impfstoff in der Schweiz zur Verfügung steht, ist nicht wahrscheinlich. Die vom Bund gewählte Impfstrategie hängt von den Merkmalen und der Verfügbarkeit jedes Impfstoffs ab. Das Ziel bestehe in erster Linie darin, schwere Krankheitsverläufe bei besonders gefährdeten Gruppen zu verhindern, den Fortbestand des Gesundheitssystems zu gewährleisten und die negativen sozialen und wirtschaftlichen Folgen zu minimieren. Die ersten Impfungen sollen laut einer Mitteilung des Bundes im ersten Halbjahr 2021 erfolgen, sobald die Zulassung von Swissmedic vorliegt.

Gemäss dem Epidemiengesetz werden die nicht von der Krankenversicherung gedeckten Kosten von Bund und Kantonen getragen. Die Impfung wird somit für die Bevölkerung kostenlos sein. Die Krankenversicherer übernehmen die Kosten der ärztlichen Konsultation und des Impfstoffs, während der Bund die Kosten für den Transport und die Verteilung des Impfstoffs in die Kantone trägt. Ebenfalls vom Bund übernommen werden die Kosten, die den Betrag von fünf Franken pro Impfstoffdosis übersteigen.

Die effektiven Preise der künftigen Impfstoffe sind noch nicht bekannt. Die Kantone tragen die logistischen Kosten auf ihrem Gebiet sowie den Selbstbehalt. Es wird keine Franchise erhoben. Die Kosten zulasten der Krankenversicherer werden auf ungefähr 200 bis 250 Millionen Franken geschätzt, jene für den Bund auf mindestens denselben Betrag. (TI)