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Die Swiss hat ab Mitte November für das «gesamte fliegende Personal» die Impfpflicht eingeführt. Nun liegt ein erstes Ergebnis vor – und dies kann sich laut Swiss sehen lassen. «Weitgehend alle Besatzungsmitglieder haben ein Impf-Zertifikat eingereicht», bestätigt Swiss-Sprecher Michael Stief gegenüber «Blick». Das heisst: Wer vom Personal per sofort in einer Maschine der Lufthansa-Tochter abhebt, ist entweder gegen das Coronavirus geimpft oder genesen.
Bis zum 15. November hatten Piloten und Kabinencrew Zeit, ihren Impfstatus der Unternehmensleitung zu melden. Das Impfultimatum für das gesamte Bordpersonal begründete Swiss-CEO Dieter Vranckx vor allem mit den Einreisebestimmungen im Ausland und «um unserer Fürsorgepflicht gegenüber unseren Mitarbeitenden nachzukommen».
Nur 400 Angestellte nicht geimpft
Airline-Angestellten, die den Piks verweigern, würde ab Ende Januar 2022 die Kündigung drohen, hiess es. Per Ende 2020 zählte die Swiss 9126 Mitarbeitende, davon 1365 Pilotinnen und Piloten, 4442 beim Kabinenpersonal und 3319 beim Bodenpersonal. Bis Ende dieses Jahres sollen rund 1700 Vollzeitstellen abgebaut werden.
Laut Sprecher Stief sind «nahezu alle» Piloten geimpft. «Bei der Kabinenbesatzung liegt der Wert jener, die kein Zertifikat eingereicht haben, im einstelligen Prozentbereich.» Maximal betrifft dies 400 Personen, die sich einer Auskunft verweigerten oder sich nicht gemeldet haben. Swiss-Sprecher Stief: «Mit diesen Personen suchen wir nun den Dialog, da sie ab Dezember nicht mehr für den Flugbetrieb eingesetzt werden können.»
Ruhendes Arbeitsverhältnis für Swiss-Impfverweigerer
Für die Ungeimpften gibt es nun eine Gnadenfrist – die Swiss nennt es «ruhendes Arbeitsverhältnis» (RAV) – von maximal zwölf Monaten. Stief: «Sämtliche Rechte und Pflichten, inklusive Versicherung, Pensionskasse und Flugvergünstigungen, werden pausiert.»
Das RAV ist gemäss dem Sprecher folglich eine Art Austritt mit garantiertem Wiedereintrittsrecht, «im aktuellen Fall sofern der Mitarbeitende gegen Corona geimpft ist und die notwendigen Anforderungen für den operativen Flugdienst nach wie vor wieder gegeben sind, wie etwa die medizinischen Checks». (TI)