Die Risikoländerliste fällt diesen Samstag

Aktualisiert am 23.06.2021
Für Hochrisikoländer genügt jetzt ein Antigen-Schnelltest. Und: die Home Office Pflicht fällt weg.

Nun ist es klar: Die bisherige Risikoländerliste fällt am Samstag (26.6.), verkündete Bundesrat Alain Berset am Mittwoch Nachmittag (23.6.). Nur die Liste der Staaten mit besorgniserregenden Virusvarianten bleibt bestehen. Hier braucht es neu lediglich noch einen Antigen-, anstelle des teuren und aufwändigeren PCR-Test. Geimpfte und Genesene sind davon befreit.

«Wir freuen uns, dass mit den Lockerungen der Einreiserestriktionen von weiteren europäischen Ferienländern der positive Buchungstrend der vergangenen Wochen anhalten wird», hält der Schweizer Reise-Verband (SRV) in einer Mitteilung an seine Mitglieder fest.

Für Einreisen aus dem Schengen-Raum wird grundsätzlich die Quarantänepflicht aufgehoben. Eine Testpflicht besteht nur noch für mit dem Flugzeug einreisende Personen, die nicht geimpft und nicht genesen sind. Die Kontaktdaten werden künftig noch bei der Einreise mit dem Flugzeug verlangt.

Zudem lockert die Schweiz die noch bestehenden Einreisebeschränkungen für nachweislich geimpfte Drittstaatsangehörige. Die entsprechende Länderliste des Staatssekretariats für Migration (SEM) wurde angepasst. Die Einreise von Drittstaatsangehörigen aus Ländern wie der USA, Albanien oder Serbien ist damit wieder möglich.

Auch Schnelltest reicht

Die bisherige Risikoliste des Bundesamtes für Gesundheit wird reduziert und enthält nur noch Staaten oder Gebiete, in denen für die Schweiz besorgniserregende Virusvarianten zirkulieren. Geimpfte und genesene Personen aus einem solchen Staat oder Gebiet können ohne Test- und Quarantänepflicht einreisen, solange sicher ist, dass die Impfung einen guten Schutz bietet. Wer weder geimpft noch genesen ist, muss einen negativen PCR-Test oder Antigenschnelltest vorweisen und sich nach der Einreise in Quarantäne begeben.

Konkret bedeutet dies, dass geimpfte und genesene Personen auch bei Reisen aus Staaten in denen die Delta-Variante dominiert (etwa Indien oder Grossbritannien), keinen negativen Test vorweisen müssen und auch nach der Einreise keiner Quarantänepflicht unterliegen. Die in der Schweiz eingesetzten Impfungen bieten einen nur leicht reduzierten und damit weiterhin sehr hohen Schutz gegen die Delta-Variante.

Covid-Zertifikate noch nicht kompatibel

Der Bundesrat hat heute zudem als Schengen-Weiterentwicklung zwei Verordnungen der EU zum digitalen Covid-Zertifikat der EU übernommen. Der Anerkennungsprozess des Schweizer Zertifikats durch die EU ist lanciert.

Während einer sechswöchigen Übergangsphase ab 1. Juli ist davon auszugehen, dass im EU-/EFTA-Raum auch andere Nachweise akzeptiert werden. Es sei deshalb wichtig, sich vor einer Reise über die genauen Einreisebestimmungen zu informieren.

Home Office: Empfehlung statt Pflicht

Von Interesse für die Reisebranche ist weiter die Lockerung der Home-Office-Pflicht. Neu gilt nun eine Home-Office-Empfehlung. Aufgehoben auch wird die generelle Maskenpflicht am Arbeitsplatz. Wo und wann eine Maske zu tragen ist, legen die Unternehmen fest. Sie seien immer noch zum Schutz der Arbeitnehmenden verpflichtet.

IAWA von TRAVEL INSIDE sind wieder möglich

Auch für Veranstaltungen, Events und Messen gelten neue weitgehende Lockerungen. Für Veranstaltungen, zu denen der Zugang auf Personen mit Covid-Zertifikat begrenzt ist, gelten neu keine Beschränkungen mehr, auch nicht für Grossveranstaltungen.  Es können also bereits ab dem 26. Juni wieder Veranstaltungen mit mehr als 10’000 Personen stattfinden und die Kapazität kann voll genutzt werden.

Bei Veranstaltungen ohne Covid-Zertifikat gilt: Wenn das Publikum sitzt, können maximal 1000 Besucherinnen und Besucher teilnehmen – drinnen wie draussen. Wenn die Menschen stehen oder sich bewegen, dann können drinnen maximal 250 und draussen maximal 500 Besucherinnen und Besucher eingelassen werden. Damit werden für die Reisebranche Events wie die IAWA von TRAVEL INSIDE grundsätzlich wieder möglich.

Messen ohne Kapazitätsbeschränkung

Das Verbot auch für Messen mit weniger als 1000 Personen in Innenräumen wird aufgehoben. Zudem wird auch bei Messen auf Kapazitätsvorgaben verzichtet, unabhängig von der Besucherzahl oder von der Beschränkung auf Personen mit Covid-Zertifikat. Für Messen ohne Zertifikat gilt Maskenpflicht in Innenräumen und Konsumation nur im Restaurantbereich. (TI)