Diese Forderungen stellt der SRV beim BAG

Outgoing und Incoming gemeinsam für eine Lockerung der Reiseregeln.
Tempi passati: Walter Kunz hat fast 24 Jahre dem SRV gedient. Jetzt wird er Ombudsman der Reisebranche..

Der Schweizer Reise-Verband (SRV) und er Schweizer Tourismus-Verband (STV) werden ab sofort und bis auf weiteres dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) wöchentlich die wichtigsten Probleme von Outgoing und Incoming erörtern. Für den SRV nimmt Geschäftsführer Walter Kunz teil, für den STV seine Direktorin Barbara Gisin. Anliegen von Nichtmitgliedern des SRV können über die Verbände TPA und STAR an den SRV weitergeleitet werden.

Erste Forderungen haben die Verbände bereits beim BAG deponiert. Sie verlangen die Überprüfung des gesamten Testregimes. Ein PCR-Test solle grundsätzlich nur bei Rückreisen aus Risikoländern obligatorisch sein. Und anstelle des geforderten PCR-Tests sollte alternativ auch ein Schnelltest bei Ankunft am Flughafen anerkannt werden. Schliesslich solle dem Verkehrsmittel Flugzeug sollte nicht auf Grund des Organisationsgrades höhere Auflagen gegenüber anderen Transportmitteln auferlegt werden.

Beide Verbände erachten eine regionale Beurteilung der Destinationen und Regionen innerhalb eines Landes für eminent wichtig. «Als Beispiel haben wir Madeira und die Azoren eingebracht, die im Gegensatz zum Festland Portugal sehr niedrige Inzidenzzahlen aufweisen. Dies gilt auch für die Kanaren und Balearen, die ebenfalls massiv unterschiedliche Fallzahlen zum Festland Spanien haben», heisst es in einer Mitteilung des SRV an seine Mitglieder.

Ausserdem haben die beiden Verbände Unstimmigkeiten und Unklarheiten bei diversen Anordnungen des BAG moniert. Sie verlangen Klärung bezüglich der 72-Stunden-Regel: Gilt diese vor Abflug an der Destination oder vor Einreise ist die Schweiz? Was passiert bei Flugverspätungen? Beim PCR-Test-Obligatorium fordern sie eine Alterslimite für Kinder, für die bei der elektronischen elektronischen Einreisekarte zudem bis jetzt das Feld für die Sitzplatznummern fehlt.

Ebenfalls noch offen ist die heikle Frage, wie ehemaliger Corona-Patienten behandelt werden. Wie ist das Handling bei Corona-Genesenen, die keinen negativen PCR-Test vorlegen können? Reicht ein ärztliches Attest in einer Schweizer Landessprache? Wie werden die Airlines über diese Ausnahmeregelung informiert?

Diese Fragen würden nun beim BAG (teils juristisch) geprüft. Nun sammelt der SRV weitere  Fragen zu den neuen Einreisbestimmungen in die Schweiz, die ab kommendem Montag, 8. Februar, gelten. (TI)