ERV: Ein- und Ausreisesperren sind nicht versichert

Die Pandemie-Erklärung der WHO hebelt den Versicherungsschutz aus.
© Eidgenössische Zollverwaltung

Viele Länder verhängen Einreisesperren für Reisende aus stark betroffenen Ländern – dazu gehört auch die Schweiz. Was bezahlt die Reiseversicherung den Versicherten mit Buchungen für ein Land, für das eine Einreisesperre für Schweizer gilt?

Die ERV, einer der grössten Anbieter in der Schweiz, erklärt auf Anfrage von TRAVEL INSIDE: «Grundsätzlich steht bei annullierten Reisen der Veranstalter als Vertragspartner in der Verantwortung – etwa die Fluggesellschaft oder das Reisebüro. Sollte der Leistungserbringer die Kosten nicht zurückerstatten, übernimmt die ERV diese auf freiwilliger Basis weiterhin für annullierte Reisen nach China (Epidemie) und Italien (ganzes Land unter Quarantäne). Diese Regelung gilt für China-Reisen mit Abreisedatum bis 31. März 2020 und für Italien-Reisen mit Abreisedatum bis 3. April 2020.

Seit dem 11. März 2020 stuft die WHO die Ausbreitung  des Coronavirus als Pandemie ein – mit Folgen für die Versicherten: «Für Reisen in andere Länder gewährt die ERV seit dem 12. März 2020 keine Deckung mehr. Auch Ein- und Ausreisesperren aufgrund einer behördlichen Verfügung sind nicht versichert.»

Was noch versichert ist: «Im Fall einer Quarantäne während einer Reise sind die dadurch entstehenden Mehrkosten gemäss Vertragsbedingungen versichert», so die ERV. (TI)