Europa-Park: Strengere Regeln für Ungeimpfte

Durch die Corona-Warnstufe in Baden-Württemberg benötigen nicht-geimpfte Erwachsene nun einen PCR-Test für den Freizeitpark in Rust.
© Europapark

Um die Intensivstationen in der Corona-Krise zu entlasten, wird der Druck auf ungeimpfte Menschen in Baden-Württemberg von jetzt an erhöht. Wegen der steigenden Zahl der Covid-Patientinnen und -Patienten in den Krankenhäusern ist das Land in die Warnstufe gerutscht. 

Durch die Corona-Warnstufe gelten wieder strengere Corona-Regeln – vor allem für Ungeimpfte. Damit wolle man auch Menschen ohne Impfschutz schützen, damit sie sich nicht stärker infizieren, so Landesgesundheitsminister Manfred Lucha gegenüber «SWR aktuell». 

Erwachsene, die weder gegen das Virus geimpft noch von einer Covid-19-Erkrankung genesen sind, müssen in vielen Bereichen negative PCR-Tests vorweisen. Öffentliche Veranstaltungen, Museen, Theater, Kinos oder Restaurants können sie dann nur noch mit negativem PCR-Test besuchen – und müssen diesen auch selbst bezahlen.

Diese Verschärfung der Massnahmen hat auch Folgen für Gäste des Europa-Parks in Rust: Für genesene und geimpfte Personen gelten die gewohnten Regelungen. In der Warnstufe können getestete Personen nur mit einem negativen PCR-Test den Europa-Park besuchen. 
Das offizielle anerkannte, negative PCR-Testergebnis darf zum Zeitpunkt der Kontrolle (z. B. Parkeintritt, Check-In) maximal 48 Stunden alt sein.

Sonderfälle, die in der Warn- oder Alarmstufe keinen PCR-Test benötigen: 

  • Personen bis einschliesslich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen: Altersnachweis + negativer Antigen-Test erforderlich 
  • Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können: ärztlicher Nachweis notwendig + negativer Antigen-Test erforderlich 
  • Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt: ärztlicher Nachweis notwendig + negativer Antigen-Test erforderlich 
  • Schwangere und Stillende: Mutterpass oder ärztlicher Nachweis notwendig + negativer Antigen-Test erforderlich
  • Genesene, die eine ärztliche Bestätigung vorlegen können. Bei einer Erkrankung, die länger als 6 Monate zurück liegt, ist zusätzlich eine einmalige Impfung nötig.

(TI)