Feedback: «In tage- und nächtelangen Aufwendungen umgebucht»

TRAVEL INSIDE-Leserin Christina Gloor antwortet der Swiss betreffend Bar-Rückerstattung.

Christina Gloor, Christina Gloor Reisen GmbH, Brugg:

Sehr geehrte Swiss, zum Glück sind ja bald alle vom EDA aufgegleisten Rückkehrflüge durchgeführt. Wir Reisebüros haben ja im Vorfeld  (ohne dass wir dafür Gebühren verlangen können und ohne dass dies gross in der Presse stand)  alle unsere – respektive auch die Kunden der Fluggesellschaften –  in tage- und nächtelangen Aufwendungen umgebucht.

Schön wäre, wenn wir dann wenigstens auch die Rückerstattungen für die nicht erbrachten Leistungen der Fluggesellschaften – treuhänderisch – weiterleiten könnten. In diesem Sinne freue ich mich auf die zeitnahe Rückerstattung der Sitzplatzreservationen für meine respektive Ihre Kunden.

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Sehr geehrte Frau Gloor, Vielen Dank für Ihre Nachricht vom 21. April 2020.

Es tut uns leid, dass der Flug annulliert werden musste. Für die entstandenen Unannehmlichkeiten bitte ich Sie im Namen von SWISS und ihren Kooperationspartnern um Entschuldigung. Ich bitte Sie um Ihr Verständnis, dass wir zurzeit aufgrund der sehr hohen Anzahl an Anfragen auf keinem unserer Kanäle in der Lage sind, Rückerstattungen kurzfristig zu bearbeiten.

Erstattungen bleiben jedoch weiterhin möglich. Aufgrund der aktuellen Situation können diese leider nicht in den sonst üblichen Fristen bearbeitet werden, da sich unser Service momentan auf dringende Umbuchungen und die Koordinierung von Rückkehrflügen konzentriert.

Falls Ihnen eine zeitnahe Lösung wichtig ist, können unsere gemeinsamen Kunden stattdessen von unseren Spezialregeln profitieren und Ihren Flug auf einen späteren Zeitpunkt umbuchen und die Sitzplatzreservierungen dann nutzen. Ich bitte Sie um Ihr Verständnis in dieser herausfordernden Zeit.

Customer Travel Services, Swiss International Air Lines Ltd