Flughafen Zürich tritt von Werbevertrag zurück

Das Plakat des Fluggastrecht-Portals Cancelled.ch schade den Flughafenpartnern.
@Cancelled.ch

Im Falle von Flug-Annulierungen oder -Verspätungen helfen Fluggastrecht-Portale den Passagieren eine Entschädigung einzuholen. So etwa das Portal Cancelled.ch in Baden. Gerade in der hektischen Sommerferienzeit dürften viele Reisende von so einer Dienstleistung Gebrauch machen. Diese Überlegung machten sich auch die Verantwortlichen bei Cancelled.ch und buchten eine Bildschirmwerbung oberhalb der Gepäckbänder in den Hallen 1 und 2. «Flug verspätet? Holen Sie sich die Ihnen zustehende Ausgleichszahlung. Bis zu 600 Euro pro Passagier», heisst es auf der einschlägigen Werbung.

Doch rund zwei Wochen später machte der Flughafen Zürich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch, wie «20 Minuten» berichtet. Man behalte sich vor, Werbung, die negative Auswirkungen auf die Flughafenpartner hat, zu verwerfen, erklärt Flughafen-Sprecherin Sonja Zöchling dem Newsportal. Man habe das Sujet vom Werbevermarkter zur finalen Genehmigung vorgelegt und es sei verworfen worden.

Bei Cancelled.ch zeigt man sich von der Haltung des Flughafen enttäuscht, wie es im Bericht weiter heisst. An vielen anderen europäischen Flughäfen, wie etwa in Wien, würde Werbungen für Fluggastrecht-Portale kein Problem darstellen. (TI)