Forum: Fallstricke bei Härtefallhilfe und Kurzarbeitsentschädigung

Yves Bruttin, auf die Reisebranche spezialisierter Treuhand-Unternehmer, gibt Tipps zu Härtefallhilfe und Kurzarbeitsentschädigungen.
Yves Bruttin.

Vor allem beim Jahresabschluss stellt sich immer wieder die Frage, wie man mit der Härtefallhilfe umgeht und ob es spezielle Regelungen bei den Kurzarbeitsentschädigungen gibt. Es gilt hier einiges zu beachten.

Die folgenden Ausführungen können in einzelnen Kantonen abweichen, grundsätzlich sind aber die Aussagen in jedem Kanton korrekt.

Härtefallhilfe

Abgrenzung: Es streiten sich die Auguren, ob diese ins Jahr 2020 oder 2021 gebucht werden. Die Berechnungsbasis ist die Jahresrechnung 2020, geflossen ist das Geld aber meistens 2021. Was ist nun massgebend?

Es gibt vehemente Befürworter für die eine oder andere Variante. Revisoren lassen es aber auch zu, dass die Härtefall Hilfe aufgeteilt wird. Somit wären also sogar drei Varianten möglich. Einzig Gelder, welche auf 2020 basieren und auch im letzten Jahr ausbezahlt wurden, gehören ins 2020.

Kundengeldabsicherung: Da die wenigsten Kundengeldabsicherer ihre Kalkulation im Corona-Jahr 2020 transparent gemacht haben, kennt man natürlich die Folgen bei der Präsentation eines grossen Verlustes im vergangenen Jahr nicht. Gibt es einen Ausschluss? Eine Erhöhung der Garantiesumme oder andere Massnahmen? Diese Unsicherheit erschwert den Entscheid der Härtefallhilfe Verbuchung zusätzlich.

Verbuchung: Härtefallhilfen müssen über die Erfolgsrechnung als ausserordentlicher Ertrag gebucht werden. Ist das Konto in der Erfolgsrechnung als «Härtefallhilfe» bezeichnet, genügt das. Heisst das Konto «ausserordentlicher Ertrag» muss dieses Konto im Anhang zur Jahresrechnung genauer bezeichnet werden. Es gibt abenteuerliche Vorstellungen, dass dieses Geld direkt ins Eigenkapital gebucht werden kann, was illegal und falsch ist.

Mehrwertsteuer: Bei der Härtefallhilfe handelt es sich um eine Subvention, welche im Jahr der Verbuchung in der Mehrwertsteuer Abrechnung aufzuführen ist (Ziffer 900 MWST-Formular). Subventionen führen zu einer Kürzung der Vorsteuer. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 31. März 2021 beschlossen, dass diese Vorsteuerkürzung für die Corona-Härtefallhilfen nicht gilt. Wer in einer der Abrechnungen 2020 die Vorsteuer gekürzt hat, kann dies mit einer Korrektur-Abrechnung bis am 30. August 2021 korrigieren.

Verlustverrechnung: Die meisten Kantone haben von den Unternehmen verlangt, dass diese bestätigen, mit der Härtefallhilfe keinen Gewinn zu erzielen. Es ist zwar nirgends explizit erwähnt, dass in einem solchen Fall der Überschuss zurück zu zahlen ist, man kann jedoch davon ausgehen.

Schliesst man das Jahr 2020 mit einem Verlust ab und resultiert 2021 mit der Härtefallhilfe ein Gewinn, kann der Verlust von 2020 mit dem Gewinn von 2021 verrechnet werden. Bleibt nach dieser Verrechnung ein Gewinn stehen, ist damit zu rechnen, dass dieser Gewinn zurückbezahlt werden muss.

Normalerweise können steuerlich zukünftige Gewinne mit den Verlusten der letzten sieben Jahre verrechnet werden. Dies ist nach Erhalt einer Härtefall Entschädigung nicht möglich. Im Jahr 2021 kann lediglich ein Verlust von 2020 verrechnet werden.

Kurzarbeitsentschädigung

Buchung: Die Kurzarbeitsentschädigung kann auf dem Lohnkonto gebucht werden oder auf einem separaten Konto. Beides ist zugelassen und möglich.

Wichtig ist aber, dass die Kurzarbeitsentschädigung auf dem Lohnausweis in Ziffer 7 gezeigt und als solche bezeichnet wird und nicht eingerechnet in den Bruttolohn (Ziffer 1). Zusätzlich müssen in Ziffer 15 die Anzahl Tage mit Kurzarbeit aufgeführt werden.

Ist die Kurzarbeitsentschädigung in Ziffer 1 (Bruttolohn) enthalten, muss die betragsmässige Entschädigung der Kurzarbeit in Ziffer 15 aufgeführt sein.

(Yves Bruttin)