FTI verlängert Umbuchungsfrist

Die Regeln gilt für Ferien bis in den Herbst.
Carmen Doré FTI Touristik ITB
Carmen Doré, FTI Touristik. © TI

Der Veranstalter FTI bietet für gebuchte Ferien mit Abreisen zwischen 20. April bis 30. Juni 2020 Umbuchungen auf einen späteren Reisetermin an. Die Umbuchung muss bis zum 30. Juni 2020, spätestens jedoch zehn Tage vor Abreise, getätigt sein. Der späteste Rückreisetermin der neuen Ferien muss der 31. Oktober 2020 sein.

Die systemseitige Umbuchungsgebühr in Höhe von CHF 100 pro Person bzw. CHF 200 pro Dossier erlässt der Veranstalter seinen Kunden. «In dieser herausfordernden Situation möchten wir unseren gemeinsamen Kunden und den Reisebüros zur Seite stehen und ihnen die grösstmögliche Sicherheit für bestehende Buchungen bieten», erklärt Carmen Doré, Managing Director von FTI Touristik AG.

Die neue Regelung gilt für alle PAUS- und BAUS-Buchungen der Veranstaltermarke FTI. Datamixx-Reisen (XFTI), mit Linien- oder dynamischen Flügen gebündelte Pauschalreisen, Nur-Flug-Buchungen, Kreuzfahrten, Deal-Buchungen oder mit Eintrittskarten beispielsweise für Musicals sowie Freizeitparks sind von der Regelung ausgenommen. Alle Reisen mit Abreise bis einschliesslich 19. April 2020 sagt der Veranstalter ab. (TI)