Härtefallhilfe: Diese Kantone sind bereit

Aktualisiert am 16.12.2020
Acht Kantone nehmen bereits Gesuche entgegen. Im Kanton Zürich dauert es noch.
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Drei weitere Kantone haben das Antragsprozedere für Härtefallhilfen auf ihren Websites publiziert: Zug, Luzern, St. Gallen, Walllis und Genf. Hier kann die Härtefallhilfe ab sofort beantragt werden. Aargau, die beiden Basel und Freiburg hatten die Dokumente bereits vergangene Woche bereit gestellt. Damit können Reisebüros mittlerweilen in sieben Kantonen Gesuche um Härtefallhilfe einreichen.

Wann starten die Auszahlungen in Zürich?

Im Kanton Zürich hat das Parlament am Montag 14.12. im Eilverfahren und ohne Gegenstimme (170:0) CHF 125 Mio. für die Härtefallhilfe bewilligt. Zusammen mit dem Bundesanteil stehen damit rund CHF 260 Mio. zur Verfügung.

Der Maximalbetrag, den eine Firma beantragen kann, liegt demnach theoretisch bei CHF 900’000: CHF 400’000 als A-fonds-perdu-Beitrag und CHF 500’000 als rückzahlbares Darlehen zu einem Zins von 0,5%. Der Betrag reduziert sich allerdings proportional, wenn die Summe der Gesuche den totalen Hilfsbetrag von CHF 260 Mio. übersteigt. Weitere CHF 150 Mio. im Kanton Zürich könnten noch folgen, da der Bund weitergehende Hilfe in Aussicht gestellt hat.

Anträge können in Zürich allerdings noch nicht eingereicht werden. Angesichts der Dringlichkeit macht der Kanton Zürich zügig vorwärts: bis zur ersten Auszahlung kann es allerdings durchaus März 2021 werden, denn zuerst muss die sechswöchige Referendumsfrist abgelaufen sein. Ausserdem müssen die Gesuche der zu erwartenden rund 7000 Gesuche geprüft werden.

Im Kanton Zug steht ein Rahmenkredit von maximal CHF 66,1 Mio. zur Verfügung. Davon für rückzahlbare Darlehen maximal CHF 60,1 Mio. und für die Gewährung von nicht rückzahlbaren Beiträgen (à fonds perdu) maximal CHF 6 Mio., die allerdings am Donnerstag (17. Dezember) noch endgültig vom Kantonsrat verabschiedet werden müssen. Wird dagegen kein Referendum ergriffen, können ab dem 23. Februar 2021 die finanziellen Unterstützungsleistungen definitiv ausgerichtet werden.

Damit ab sofort finanzielle Beiträge an Unternehmen, welche die Härtefallbedingungen erfüllen und einen zeitlich dringenden Bedarf an finanzieller Unterstützung haben, ausgerichtet werden können, stellt die Zuger Regierung CHF 500’000 aus dem Lotteriefonds als Vorfinanzierung zur Verfügung. Gesuche um Härtefallhilfe können jetzt also schon eingereicht werden.

Der Kanton Luzern hat bisher ein Paket geschnürt, das auf den nur auf den ersten Härtefällen-Massnahmen von CHF 400 Mio. des Bundes basiert. Damit stehen in Luzern totel CHF 25 Mio. vom Bund und Kanton zur Verfügung. Die Kantonsanteile für die inzwischen beschlossenen höheren Bundesgelder für Härtefälle werden 2021 in einem weiteren Schritt vor das Kantonsparlament gebracht. Erste Auszahlungen aus derzeitigen Härtefallpaket können frühestens in der ersten Februarwoche 2021 getätigt werden, wenn die Frist für ein Referendum gegen den Parlamentsentscheid ungenutzt abgelaufen ist.

Die Regierung des Kantons St.Gallen hat am Dienstag immerhin die Regeln für den Bezug von Unterstützungsgeldern im Rahmen der Härtefallregelung verabschiedet. Insgesamt stehen vorerst CHF 22,6 Mio. zur Verfügung. Je nach Ausweitung des nationalen Programms könnne der Betrag noch erhöht werden. Der Kantonsrat wird darüber aber erst im Februar entscheiden. Und ein Gesuch um Härtefallhilfe können betroffene Unternehmen auch erst ab dem 4. Januar 2021 einreichen.

Im Kanton Wallis hat der Walliser Staatsrat hat beschlossen, CHF 9 Mio. für die Reise- und Veranstaltungsbranche bereitzustellen. Ein Unternehmen kann maximal CHF 300’000 beziehen. Die Gesuche müssen bis zum 31. Dezember gestellt werden. Sie werden anschliessend vom kantonalen Bürgschafts- und Finanzzentrum geprüft. Wann die Auszahlung erfolgt, ist nicht definiert.

Im Kanton Genf muss das Gesuch bis Dienstag, 15. Dezember eingereicht werden, wenn eine Auszahlung noch in diesem Jahr erfolgen soll. Später eingereichte Gesuche werden erst im Januar 2021 bearbeitet. Zur Verfügung steht ein vom Staatsrat bewilligter Nothilfekredit von CHF 30 Mio. (TI)