Härtefallhilfe: Diese Kürzungen treffen die Reisebranche

Der Ständerat steht beim Geldverteilen auf die Bremse. TRAVEL INSIDE analysiert die möglichen Auswirkungen auf die Reisebranche.
© Shutterstock.com/Simon Zenger

Der Ständerat will weit weniger Geld für die Härtefallhilfe ausgeben als der Nationalrat. Er hat am Mittwoch verschiedene vom Nationalrat beschlossene Ausweitungen des Härtefallprogramms im Covid-19-Gesetz abgelehnt. Einige Entscheide werden auch die Reisebranche betreffen.

Abgelehnt hat der Ständerat etwa die Verlängerung des Corona-Erwerbsersatzes für Selbständige von Ende Juni bis Ende Dezember 2021, wie ihn der Nationalrat vorschlägt. Dies dürfte viele Reisebüro-Inhaber schmerzlich treffen, die auf unabsehbare Zeit mangels Buchungen kaum Einnahmen generieren können. Sie sind auf Erwerbsersatz angewiesen, weil sie kein Arbeitslosengeld erhalten.

Auch bei mittelgrossen KMU will der Ständerat sparsamer sein als der Nationalrat, was ebenfalls etliche Reiseunternehmen treffen dürfte. Er hält nämlich daran fest, dass Unternehmen mit einem Umsatz von über CHF 5 Mio. unter gewissen Bedingungen die erhaltenen À-fonds-perdu-Beiträge des Bundes zurückzahlen müssen. Unternehmen, die einen operativen Jahresgewinn erzielen, sollen gar keine À-fonds-perdu-Beiträge erhalten. Der Nationalrat ist da anderer Meinung und will keine Rückzahlungspflicht.

Diese Anforderungen erfüllt die Reisebranche – leider

Kaum Auswirkungen auf die Reisebranche wird dagegen der Entscheid des Ständerats haben, bei der Definition von Härtefällen beim geltenden Recht zu bleiben: Ein Härtefall liegt demnach vor, wenn der Umsatzeinbruch in der Corona-Krise mehr als 40% beträgt. Diese Anforderung dürften Reisebüros und TO – leider – problemlos erfüllen. Der Nationalrat will diese Schwelle auf 25% senken, was der Branche aber nichts nützt.

Auch das Nein des Ständerats zum Ausbau der Corona-Hilfen für Selbstständige betrifft die Reisebranche kaum. Der Beschluss des Nationalrats, als massgeblich eingeschränkt sollen neu Personen gelten, die in ihrer Unternehmung eine Umsatzeinbusse von mindestens 20 statt 40% im Vergleich zum durchschnittlichen Umsatz in den Jahren 2015 bis 2019 erlitten haben, bringt den Reisebüros nichts – sie erreichen auch den höheren Wert der Einbusse.

Impf-Privilegien noch offen

Offene Fragen gibt es auch noch bei dem auch für die Reisebranche wichtigen Impfpass. Zwar sind sich die Räte einig, dass geimpfte Personen von allfälligen Quarantänemassnahmen befreit werden sollen. Dafür ist ein entsprechender Nachweis notwendig. Der Ständerat schlägt vor, dass der Bundesrat die dafür notwendigen rechtlichen Grundlagen sicherstellt und diese international anerkennen lässt.

Nun ist am Donnerstag wieder der Nationalrat am Zug, dann erneut der Ständerat. Wenn die beiden Kammern bei ihren Entscheiden bleiben, wird eine Einigungskonferenz nach Kompromissen suchen müssen. Dies wird allerdings erst am Ende der jetzt laufenden Frühlingssession in gut einer Woche der Fall sein.

Gefunden haben sich die Räte bisher beim Verteilschlüssel für die Finanzierung der Härtefallhilfen. Der Anteil des Bundes bei Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu CHF 5 Mio. soll bei 70% bleiben, wie es der Nationalrat will, und nicht auf 80% erhöht werden. Hier geht es um Ausgaben in Höhe von CHF 600 Mio. Noch offen ist hingegen, ob und wie allenfalls die Geldverteilung in den Kantonen harmonisiert werden soll und welche Auswirkungen das auf die Reisebranche haben kann.

(Christian Maurer)