Härtefallhilfe: Nationalrat bleibt grosszügiger

Einige Änderungen im Covid-19-Gesetz helfen auch der Reisebranche.
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In der epischen Diskussion um die Härtefallhilfen sind sich zwei Parlamentskammern weiterhin uneinig. In der zweiten Runde am Donnerstag 11.3. blieb der Nationalrat weitgehend auf seiner Linie, das Hilfsprogramm auszubauen und die Hürden tiefer anzusetzen.

Von einigen Entscheiden könnte auch die Reisebranche profitieren. Zuvor war der Ständerat am Mittwoch 10.3. heftig auf die Ausgabenbremse getreten. Er wird sich am kommenden Montag erneut mit den Differenzen bei der Änderung des Covid-19-Gesetzes befassen.

Konkret will der Nationalrat die Definition von Härtefällen ausdehnen. Ein Härtefall soll laut Nationalrat neu vorliegen, wenn der Umsatzeinbruch in der Corona-Krise mehr als 30% beträgt. In der ersten Runde wollte er die Schwelle auf 25% senken. Weil der Ständerat weiterhin einen Umsatzeinbruch von 40% im Gesetz verankern will, schlägt der Nationalrat nun einen Kompromiss vor. Dies allein wäre für die Reisebranche kaum von Belang.

Es soll aber bei einem Umsatzrückgang von mehr als 30 Prozent auch der Anteil an nicht gedeckten Fixkosten berücksichtigt werden. Dies wiederum könnte dem einen oder anderen Reisebüro oder TO helfen, wenn die Anforderungen an den Umsatzrückgang nur knapp erreicht werden.

Der Ständerat will die Definition eines Härtefalls dagegen nur auf der Vermögens- und Kapitalsituation abstellen, wie es das Gesetz jetzt vorsieht. Das kann je nach Lesart der Kantone die Reisebüros benachteiligen, nämlich dann, wenn wie in einigen Kantonen praktiziert, die Kundengelder in die Liquidität gerechnet werden. Der Vorschlag des Nationalrats hat laut Finanzminister Ueli Maurer Mehrkosten von rund CHF 2 Mia. zur Folge.

Zurückzahlen oder nicht?

Nicht einig sind sich die Räte ausserdem über die Härtefallvorschriften für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über CHF 5 Mio. Der Ständerat möchte bei ausgezahlten Hilfsgeldern die Firmen verpflichten, auch eigene Gelder einzusetzen. Der Nationalrat möchte diesen Passus streichen. Diese Schwelle ist in der umsatzstarken Reisebranche relativ schnell erreicht. Die definitive Gestaltung dieser Regelung kann also mittelgrosse und grössere KMU in der Branche existenziell betreffen.

Noch keine Lösung gefunden wurde auch bei den Modalitäten einer allfälligen Rückzahlung und einer Obergrenze der À-fonds-perdu-Beiträge. Der Nationalrat hatte die Rückzahlungen und Obergrenzen gestrichen, der Ständerat daran festgehalten. Müssen neben den Corona-Krediten auch die so genannten À-fonds-perdu-Beiträge zurückbezahlt werden, bedeutet das eine weitere massive Belastung für die tendenziell margenschwache Reisebranche und die Rückzahlungen würden sich über noch mehr Jahre verteilen müssen.

Bundesrat soll Impfpass vorbereiten

Geklärt wurden dagegen die offenen Fragen zum Impfpass, die dem Outgoing-Tourismus viel bringen können. Die beiden Räte sind sich nämlich einig, dass geimpfte Personen von allfälligen Quarantänemassnahmen befreit werden sollen. Dafür ist ein entsprechender Nachweis notwendig. Das Parlament schlägt nun vor, dass der Bundesrat die dafür notwendigen rechtlichen Grundlagen sicherstellt und diese international anerkennen lässt.

(Christian Maurer)