Härtefallhilfe: Ständerat bleibt auf der Bremse stehen

Die Vorlage geht nun zurück an den Nationalrat, der morgen Mittwoch (17.3.) wieder darüber diskutiert.
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Bei den Regeln für das Härtefallprogramm in der zweiten Revision des Covid-19-Gesetzes ist keine Einigung der beiden Parlamentskammern in Sicht. Auch nach der dritten und letzten Beratung im Ständerat bestehen in zentralen Punkten teilweise grosse Differenzen. Die Vorlage geht nun zurück an den Nationalrat, der morgen Mittwoch (17.3.) wieder darüber diskutiert. Danach muss eine Einigungskonferenz einen mehrheitsfähigen Kompromiss finden. Über das revidierte Gesetz soll am Freitag, dem letzten Tag der Frühlingssession, abgestimmt werden.

Konkret lehnt es der Ständerat weiterhin ab, bei der Berechnung der Härtefallhilfe auch auf die Fixkosten abzustellen, was auch für Reisebüros interessant sein kann, selbst wenn für diese die damit verbundene Diskussion über die Höhe des Umsatzeinbruchs, 30% oder 40%, unerheblich ist. Ebenfalls betroffen ist die Reisebranche von der Frage, ob mittelgrosse Unternehmen mit mehr als CHF 5 Mio. Umsatz in gewissen Fällen die A-fonds-perdu-Beiträge zurückzahlen müssen – der Ständerat sagt ja, der Nationalrat nein.

Am schmerzlichsten für Reisebüros und kleine TO ist, dass der Ständerat den Erwerbsersatz für Selbständige nicht verlängern will, im Gegensatz zum Nationalrat. Und auch bei den Mieten wäre der Nationalrat grosszügiger: Er plädiert für zusätzliche Erleichterungen für jene, die mit der Bezahlung ihrer Mietzinsen und Nebenkosten im Rückstand sind. Er will die Zahlungsfrist für Betroffene ausdehnen und Mietvertragskündigungen innerhalb von sechs Monaten nach Aufhebung des Shutdown als nichtig erklären. Im Ständerat war dieses Anliegen erneut chancenlos.

Einen kleinen Lichtblick gibt es beim Impfen und Testen. Der Ständerat hat die Forderungen nach einem Impf- oder Testnachweis präzisiert. Demnach soll der Nachweis persönlich, fälschungssicher, unter Einhaltung des Datenschutzes überprüfbar und so ausgestaltet sein, dass nur eine dezentrale oder lokale Überprüfung der Authentizität und Gültigkeit von Nachweisen möglich ist. Ein solcher Test- oder Impfpass soll möglichst für die Ein- und Ausreise in andere Länder verwendet werden können.

Das ganze Gesetz kann noch fallen

Dem Covid-19-Gesetz steht allerdings noch eine weitere Hürde bevor: Am 13. Juni findet die Volksabstimmung darüber statt. Das Parlament hatte es am 25. September 2020 als dringlich beschlossen und es wurde sofort in Kraft gesetzt. Im Januar 2021 wurde das Referendum dagegen mit über 90’000 gültigen Unterschriften eingereicht; 50’000 wären nötig gewesen.

Würde das Covid-19-Gesetz vom Volk abgelehnt, wäre es noch bis zum nächsten 25. September gültig und es könnte nicht mehr erneuert werden. Alle Änderungen, die die Bundesversammlung nach dem vergangenen 25. September beschlossen und für dringlich erklärt hat, würden ab dem kommenden 25. September ebenfalls dahinfallen. Dies würde auch für die Anpassungen gelten, die die Räte in der jetzt laufenden Session beraten.

Nach einer Ablehnung an der Urne könnten die Bestimmungen aus dem Covid-19-Gesetz in eines oder mehrere nicht dringliche Gesetze überführt werden. Diese könnten aber erst in Kraft gesetzt werden, wenn die ordentliche Referendumsfrist ungenutzt abläuft oder das Volk in einer weiteren Abstimmung ja sagt.

(Christian Maurer)