Der Bundesrat will Hotel-Preisbindungsklauseln verbieten

Die Hoteliers bekommen endlich ihre Lex Booking gegen Knebelverträge der Buchungsplattformen.
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Der Bundesrat will Preisbindungsklauseln in den Verträgen zwischen Online-Buchungsplattformen und Hotels verbieten. Er hat am 11. November 2020 eine Änderung des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) in die Vernehmlassung geschickt.

Die Schweizer Hoteliers kämpfen bereits seit Langem gegen die unlauteren Preisbestimmungen der Plattformbetreiber. Auf Initiative des Branchenverbandes Hotellerie Suisse hatte die Wettbewerbskommission (Weko) im Jahr 2012 eine kartellrechtliche Untersuchung gegen die drei marktbeherrschenden OTA Booking.com, Expedia und HRS in der Schweiz eröffnet. 2015 hat die Kommission dann lediglich die «weiten Paritätsklauseln» der Buchungsplattformen verboten.

Nach dem unbefriedigenden Weko-Entscheid entschied sich der Branchenverband politisch auf gesetzlichem Weg das Verbot durchzusetzen. Dies nach Vorbild der Nachbarstaaten von Frankreich und Italien, wo das jeweilige Parlament die Klauseln per Gesetz untersagte, schreibt die «HotelRevue». Ende September 2016 reichte CVP-Ständerat Pirmin Bischof die Motion «Verbot von Knebelverträgen der Online-Buchungsplattformen gegen die Hotellerie» ein, welche das Parlament schlussendlich im September 2017 angenommen hat. Mit dem am Mittwoch eröffneten Vernehmlassungsverfahren will der Bundesrat die Motion per Gesetzesrevision nun umsetzen.

Der neue Gesetzesartikel betrifft nur Zivilrecht und bleibt ohne strafrechtliche Sanktion. Mit den im UWG vorgesehenen Klagen können sich die Betroffenen indes zur Wehr setzen. Dazu gehören primär  Beherbergungsbetriebe, die Konkurrenten sowie Berufs- und Wirtschaftsverbände. Wenn Kollektivinteressen auf dem Spiel stehen, kann auch der Bund klagen.

Verbot von Preisbindungsklauseln gesetzlich verankert

Das Verbot von Preisbindungsklauseln wird in einem neuen Artikel 8a VE-UWG verankert. Mit der angestrebten neuen Regelung im UWG soll erreicht werden, dass die Beherbergungsbetriebe in ihrer Preisgestaltung frei sind. Das Verbot ermöglicht es ihnen, den Direktvertrieb über die betriebseigenen Webseiten zu fördern und damit ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. (MICE-tip)