Im Kanton Zürich gibt es nochmals Härtefall-Hilfe

Die fünfe Antragsrunde ist eröffnet.
© iStock.com/style-photography

Der Kanton Zürich eröffnet eine 5. Härtefall-Runde. Unternehmen, die noch nicht den maximalen Beitrag gemäss Covid-19-Härtefallverordnung erhalten haben und weitere ungedeckte Kosten im Zeitraum vom 1.3.2020 bis 31.12.2021 aufweisen, können nochmals ein Gesuch stellen. Die Anträge werden bis am 30.1.2022 entgegen genommen.

Die Taskforce der Zürcher Reisebranche mit Sarah Weidmann, Smeraldo Tours, Simon Schnellmann, Travel Worldwide und Stephan Roemer, Tourasia, kann damit einen Erfolg verbuchen. Sie hatte letzte Woche an die Zürcher Volkswirtschaftsdirektorin Carmen Walker-Späh geschrieben und sie zur Weiterführung der Härtefall-Hilfen aufgefordert.

Anspruchsberechtigt sind grundsätzlich Unternehmen, deren Umsatz im Kalenderjahr 2020 oder zu einer späteren 12-Monate-Periode bis spätestens Juni 2021 im Vergleich zum Durchschnitt der Jahre 2018 und 2019 um mehr als 40% zurückgegangen ist. Das dürfte auf viele Reisebüros und Veranstalter zutreffen.

Für Unternehmen bis CHF 5 Mio. Umsatz sieht die Hilfe so aus: Die ungedeckten Kosten im Zeitraum vom 1. März 2020 bis 31. Dezember 2021 insgesamt und unter Anrechnung allfälliger Gewinne in diesem Zeitraum bis maximal 20% des Durchschnittumsatzes 2018/2019 bis höchstens CHF 1 Mio. à fonds perdu. Zusammen mit in früheren Zuteilungsrunden vergebenen Darlehen darf die Hilfe maximal 25% des Durchschnittsumsatzes oder höchsten CHF 1,25 Mio. betragen.

Wenn der Umsatzrückgang mehr als 70% im Vergleich zum Durchschnittsumsatz 2018/2019 beträgt, steigt der nicht mögliche A-fonds-perdu-Beitrag einschliesslich Darlehen aus früheren Runden auf maximal 30% des massgeblichen Umsatzes oder höchstens CHF 1,5 Mio. insgesamt.

Die Berechnung des nicht rückzahlbaren Beitrags für Unternehmen über CHF 5 Mio. Umsatz basiert auf der in der Covid-19-Härtefallverordnung definierten Berechnung. Entschädigt werden die ungedeckten Kosten im Zeitraum vom 1. März 2020 bis 31. Dezember 2021 unter Anrechnung allfälliger Gewinne im Zeitraum. Die A-fonds-perdu-Beiträge sind ebenfalls höchstens 20% des durchschnittlichen Umsatzes der Jahre 2018 und 2019 und  maximal CHF 5 Mio.

Bei bei einem Umsatzrückgang um 70% steigen die Maximalbeiträge ebenfalls auf bis 30% des Umsatzes und höchstens CHF 10 Mio. Eine Anspruchsberechtigung können diese Unternehmen auch mit einem Einschuss von neuem Eigenkapital im Umfang von 40% des CHF 5 Mio. übersteigenden Beitrags erwirken. Insgesamt darf die Hilfe inklusive früherer Darlehen den Betrag von CHF 15 Mio. nicht übersteigen.

Die genauen Regeln für die Gesuche um Härtefall-Hilfen im Kanton Zürich sind hier zu finden. (TI)