In diesen Kantonen gibt es schon Härtefallhilfe

Vier Kantone sind bereit.
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Die Härtefallhilfen rollen an – wenigstens in einigen wenigen Kantonen. Im Moment können in den Kantonen Aargau, Basel Stadt, Basel Landschaft und Freiburg die Gesuche um Härtefallhilfe eingereicht werden, wie der Schweizer Reise-Verband (SRV) mitteilt. Die entsprechenden Anlaufstellen publiziert er auf seiner Website.

Im Aargau sind demnach erste Auszahlungen ab dem 15. Dezember 2020 möglich, sofern die grossrätliche Finanzkommission der vorzeitigen Freigabe der Kredite am kommenden Montag (14.12.) zustimmt. In Basel Landschaft können zusätzlich auch Mietzinsbeiträge beantragt werden.

Gleichzeitig macht der SRV zusammen mit den Verbänden der anderen Härtefallbranchen aus dem Event- und Schaustellerbereich nochmals Druck auf die Kantone. Sie verlangen mehr Tempo, damit Geld schon fliessen kann, bevor überall alle gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen sind. Zudem sollen bei der Berechnung der Härtefallhilfe nicht nur der Umsatzverlust, sondern auch ungedeckte Fixkosten einbezogen werden. Und schliesslich wehren sie sich gegen die Idee einzelner Kantone, die Härtefallhilfen an eine Mindestgrösse des Unternehmens zu koppeln.

In einem Brief an die Finanz- und die Volkswirtschaftsdirektoren der Kantone sowie die kantonalen Regierungspräsidien schreiben die zehn Verbände der Härtefall-Branchen Folgendes:

  • Fixkosten: Seit neun Monaten sind die Auftragsbücher der Veranstaltungs-, Reise- und Schausteller-Branche komplett leer. Die Reisen wurden annulliert, sämtliche Aufträge wurden storniert, die Lager jedoch sind voll – und entsprechend müssen hohe Miet- und Lagerkosten gezahlt werden. Der Anteil ungedeckter Fixkosten ist daher bei der Härtefall-Berechnung zwingend zu berücksichtigen.
  • Expressfonds: Die Unternehmen der Veranstaltungs-, Reise- und Schaustellerbranche benötigen die Hilfe sofort. Wird noch weiter mit der Auszahlung zugewartet, könnte dies zur absurden Situation führen, dass Härtefall-Leistungsberechtigte Konkurs anmelden müssen, bevor die Zahlungen sie erreichen. Expressfonds sind daher unerlässlich – auch wenn administrative oder gesetzliche Grundlagen in den Kantonen noch nicht vorhanden sind.
  • Individueller Spielraum/kantonale Einzellösungen: Je nach Kanton ist der volkswirtschaftliche Stellenwert der von den Pandemie-Folgen betroffenen Unternehmen unterschiedlich. In einigen Kantonen steuern die Unternehmen der Veranstaltungs-, Reise- und Schaustellerbranche einen massgeblichen Betrag an die kantonale Wertschöpfung bei. Es ist daher zwingend nötig, dass bei der Vergabe der Härtefall-Beträge auf kantonale Gegebenheiten Rücksicht genommen wird, damit diese Unternehmen bzw. Veranstaltungen nicht verschwinden.
  • Kein Ausschluss aufgrund der Betriebsgrösse: Verschiedene kantonale Lösungsansätze sehen eine Mindestgrösse der bezugsberechtigten Unternehmen vor. Weder die Anzahl Mitarbeiter noch der Umsatz sagen schlüssig etwas über die erbrachte Wertschöpfung und die generierten wirtschaftlichen Effekte aus. Ziel muss es bleiben, möglichst vielen Unternehmen das Überleben zu sichern. Es kann nicht im Interesse der Kantone sein, hier eine behördliche Strukturbereinigung zu organisieren, indem man irrelevante Kriterien anwendet. Von einem Ausschluss aufgrund der Anzahl Mitarbeiter ist somit abzusehen.» (TI)