Die Staatshilfe für die Airlines Swiss und Edelweiss steht. National- und Ständerat haben am Mittwoch das entsprechende Gesetz in der Schlussabstimmung genehmigt.
Damit gilt auch die Rückzahlungspflicht der Airlines an die Reisebüros für stornierte Flüge. «Der Bundesrat hat sicherzustellen, dass die Swiss International Air Lines AG und die Edelweiss Air AG schriftlich zusichern, dass sie Reisebüros bis am 30. September 2020 – dem Ende des Rechtsstillstands – das bezahlte Geld für aufgrund des Coronavirus nicht durchgeführte Flüge zurückerstatten», lautet der Text, der nun Gesetz ist.
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