Keine Corona-Sonderhilfen mehr

Härtefallhilfe-Zusatztopf von 300 Millionen Franken reicht laut den Kantonen.
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Eine Umfrage bei den Kantonen zeigt, dass die wirtschaftspolitische Transitionsstrategie des Bundesrates nach wie vor von einer grossen Mehrheit unterstützt wird. Der Bundesrat will daher den Weg der Normalisierung mittels bestehendem Instrumentarium weiterverfolgen.

Mit dem Schutzschirm für die Veranstaltungsbranche und den ordentlichen wirtschaftspolitischen Instrumenten wie der Kurzarbeit oder der Standortförderung sei der Bund gut gerüstet, um die Normalisierung zu begleiten, so die Landesregierung in einer Mitteilung. Sonderhilfen seien nicht mehr nötig.

Übergangsprobleme bei der Härtefallhilfe will der Bundesrat korrigieren. KMU können im Rahmen des vom Bund anerkannten Bürgschaftswesens verbürgte Kredite erhalten.

Zur Unterstützung von besonders betroffenen Branchen hatte der Bundesrat im Rahmen der Härtefallverordnung den Kantonen 300 Millionen aus der Bundesratsreserve zur Verfügung gestellt, von denen auch die Reisebranche profitieren kann. Fast alle Kantone verwenden oder prüfen die Verwendung dieser Zusatzmittel, um die Härtefallbeiträge für besonders betroffene Unternehmen zu erhöhen oder kantonale Vorleistungen an Unternehmen zu finanzieren.

Die Mehrheit der Kantone komme zum Schluss, dass die 300 Millionen vorerst ausreichten. Der Bund werde die Situation aber gemeinsam mit den Kantonen weiter beobachten und bei zusätzlichem Bedarf für 2021 mehr Mittel aus der Bundesratsreserve zur Verfügung stellen.

Im Rahmen der Umfrage hätten die Kantone den Bund auf Übergangsprobleme bei der Härtefallverordnung hingewiesen. Die Fristen zum Abschluss der Dossiers werden insbesondere im Falle hängiger Rechtsverfahren als zu kurz betrachtet, ebenso die Frist zur vertraglichen Regelung der Bundesratsreserve zwischen Bund und Kanton. Der Bundesrat schlägt deshalb vor, die rechtlichen Grundlagen anzupassen, damit für die Abwicklung der Härtefälle mehr Zeit zur Verfügung steht. (TI)