Auch der Kosovo zieht die Einreise-Schraube an und führt per 10. Januar die 1G-Regel für alle Personen ab 12 Jahren ein. Reisenden ist die Einreise in den Kosovo nur noch gestattet, wenn sie eine Covid-19-Impfung mit mindestens zwei Impfdosen nachweisen können. Dies gilt auch für Genesene. Darauf weist das Auswärtige Amt hin.
Eine einfache Impfung mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson/Janssen wird von den kosovarischen Behörden regelmässig nicht mehr als ausreichend anerkannt.
Ausnahmen von der Nachweispflicht gelten für folgende Gruppen:
- Berufskraftfahrer im Personen- oder Güterverkehr.
- Ausländische Diplomaten, die in Kosovo akkreditiert sind.
- Kosovarische Staatsangehörige, die sich maximal 12 Stunden im Ausland aufgehalten haben.
- Personen, bei denen wissenschaftlich nachgewiesene Kontraindikationen gegen eine Impfung bestehen, mit ärztlicher Bescheinigung und negativem PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden). (TI)