Lufthansa Group schränkt Ausnahmen von Maskenpflicht ein

Fliegen ohne Maske ist nur noch erlaubt, wenn das ärztliche Attest auf einem vorgegebenen Formular zusammen mit einem negativen Corona-Test eingereicht wird.
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Die Airlines der Lufthansa Group schränken die Ausnahmen von der Maskenpflicht an Bord ihrer Flüge ein. Ab dem 1. September 2020 ist eine Befreiung von der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung während des Fluges aus medizinischen Gründen nur noch dann möglich, wenn das ärztliche Attest auf einem von der Airline vorgegebenen Formblatt vorgelegt wird. Fluggäste können das Dokument auch auf den Webseiten der Fluggesellschaften herunterladen. Zusätzlich müssen Passagiere, die während des Fluges keine Maske tragen können, einen negativen Covid-19-Test vorlegen, der beim planmässigem Start der Reise nicht älter als 48 Stunden ist.

Fluggäste werden seit heute umfangreich über die neuen Vorgaben informiert, unter anderem auf den Webseiten und Social Media-Kanälen der Airlines sowie per E-Mail. Dies soll Kunden die Möglichkeit geben, sich rechtzeitig auf die geänderten Regeln einzustellen.

Die Airlines der Lufthansa Group haben bereits Anfang Mai eine Maskenpflicht an Bord ihrer Flüge eingeführt und gehörten damit zu den ersten Fluggesellschaften weltweit. Ausnahmen waren hiervon auch bisher nur mit ärztlichem Attest möglich. Mit den neuen Regeln zur Maskenpflicht wird nun ein noch besserer Schutz für alle Fluggäste sichergestellt. (TI)