Nationalrat beschliesst Erwerbsersatz für Selbständige

Auch Reisebüros können profitieren.

Der Nationalrat hat beschlossen, den Selbständigen weiterhin Erwerbsersatz zu zahlen, wenn sie aus Corona-Gründen weniger oder gar nichts verdienen. Er hat am Dienstag eine Motion angenommen und damit einen Rechtsanspruch auf das Geld festgeschrieben, der Bundesrat müsse die Bezugsberechtigung über den 16. September hinaus gewähren.

Das Covid-19-Gesetz, das heute Mittwoch im Rat behandelt wird, geht weniger weit und sieht bloss eine Kann-Formulierung für den Bundesrat vor. Allerdings muss nun der Ständerat über die Motion entscheiden. Wird sie dort auch unterstützt, wird die Entschädigung fliessen.

Profitieren würden allerdings nur «echte» Selbständige. Nicht profitieren von diesem Beschluss können allerdings Angestellte in arbeitgeberähnlicher Situation, also etwa Reisebüroinhaber, die sich bei ihrer eigenen AG oder GmbH angestellt haben. (TI)