Keine schulischen Qualifikationsverfahren bei KV-Lehren

Betroffen sind auch Lernende in den Reisebüros.

Der Bundesrat hat in Zusammenarbeit mit den Erziehungsdirektoren aller Kantone beschlossen, dass 2020 definitiv keine schulischen Qualifikationsverfahren (auch Lehrabschlussprüfungen genannt) durchgeführt werden. Es finden keine Abschlussprüfungen in den Berufskenntnissen und der Allgemeinbildung statt. Obwohl keine Abschlussprüfungen stattfinden werden, erhalten die Lernenden ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis bzw. ein eidgenössisches Berufsattest.

Die kaufmännische Prüfungskommission hat bekannt gegeben, dass schulische Abschlussprüfungen für B- und E-Profil-Klassen definitiv ausfallen, davon sind auch Lernende in den Reisebüros betroffen. Die Noten werden aus den Erfahrungsnoten und in der Allgemeinbildung zusätzlich aus der Vertiefungsarbeit berechnet. Vorgezogene schulische Abschlussprüfungen finden voraussichtlich statt – der Termin ist noch jedoch offen.

BM-Abschlussprüfungen (SOG und HMS): Entscheide pendent, sie werden Anfang Mai erwartet.

KV2 und Repetenten: Entscheide pendent.

Notenberechnung QV: definitiver Entscheid pendent.

Betriebliche Abschlussprüfungen: Entscheid ob Prüfungen stattfinden pendent.

Unterricht nach den Frühlingsferien: findet statt – ob im Fern- oder Präsenzunterricht entscheidet der Bundesrat. (TI)