Neue russische Reisedokumente für Personen aus den von Russland besetzten Gebieten der Ukraine und den abtrünnigen Regionen Georgiens sind nicht mehr zur Visumserteilung und zum Überschreiten der Schengen-Aussengrenzen zugelassen. Das hat die EU am 8. Dezember 2022 beschlossen. Der Bundesrat hat den Beschluss an seiner Sitzung vom 11. Januar 2023 übernommen.
Es handelt sich um eine Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes, zu dessen Übernahme die Schweiz verpflichtet ist. Hintergrund ist die von Russland neu eingeführte Einbürgerungspraxis in den besetzten Regionen der Ukraine und den abtrünnigen Gebieten Georgiens. Die EU sieht darin einen Verstoss gegen das Völkerrecht und die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der beiden Länder.
Die EU-Kommission legt fest, welche Reisedokumente nicht mehr akzeptiert werden, die nach einem bestimmten Datum ausgestellt worden sind. Ausnahmen sind möglich, wenn die Inhaber der Reisedokumente bereits vor dem Stichdatum russische Staatsangehörige waren, sowie für deren Nachkommen. Ausnahmen sind auch zulässig für minderjährige und geschäftsunfähige Personen.
Der Entscheid des Bundesrats ist dem EU-Rat am 11. Januar 2023 mitgeteilt worden und per sofort in Kraft getreten. Es besteht kein rechtlicher Umsetzungsbedarf, da der Beschluss der EU direkt anwendbar ist.
Bereits im September 2022 hatte der EU-Rat das Abkommen über die Erleichterung der Visaerteilung zwischen der EU und Russland suspendiert. Per 19. September 2022 hat der Bundesrat das entsprechende Abkommen zwischen der Schweiz und Russland ausgesetzt. (TI)