Schluss mit Goodwill-Regel bei der LH-Group

Umbuchungen und Rückerstattungen können nur noch gemäss den Tarifbedingungen vorgenommen werden.
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Ab dem 1. Juni 2022 können Umbuchungen und Rückerstattungen für Tickets der gesamten Lufthansa Gruppe, die wegen der Covid-19-Pandemie nicht benutzt wurden, nur noch entsprechend den Tarifbedingungen vorgenommen werden. Die wegen der Pandemie eingeführten Goodwill-Regeln TWP 2202 und TWP 2203, inklusive die optionale Möglichkeit der Ausstellung eines ‘Travel Credit EMD’, liefen per 31. Mai 2022 aus.

Freiwillig nicht oder nur teilweise benutzte Tickets können gemäss den Tarifkonditionen zur Erstattung eingereicht werden. Für unfreiwillig, wegen Flugstreichungen oder Flugplanänderungen, nicht oder nur teilweise genutzte Tickets bleibt die ‘Schedule Change / Irregularity Policy’ anwendbar.

Neue Buchungs- und Ticketing-Policy

Ab dem 1. Juni 2022 tritt auch eine revidierte Buchungs- und Ticketing-Policy in Kraft. Neben weiteren Änderungen wurde zusätzlich die Klausel 2.1.3. ‘Rebooking of Flight Segments’ eingeführt. Diese bestimmt, dass eine Umbuchung immer im ursprünglichen PNR vorgenommen werden muss. Nur wenn der ursprüngliche PNR nicht mehr aktiv ist oder die gesamte Reise umgebucht wird und die neue Buchung in der Reihenfolge der Flugabschnitte korrekt vorgenommen wird, kann ein neuer PNR erstellt und die Ticketnummer entsprechend übertragen werden. (TI)