So reagieren unsere Nachbarn auf die steigenden Fallzahlen

Nirgends sind die Regeln so locker wie in der Schweiz.
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Obwohl die Coronafälle in den letzten Wochen auch in der Schweiz wieder ansteigen und sich der Bundesrat bereits Gedanken macht, ob die geplanten Lockerungen bzw. die komplette Aufhebung der Corona-Massnahmen Ende März vertretbar sind, geht die Schweiz weiterhin den mutigen Weg. Ganz im Gegensatz zu unseren Nachbarländer:

Der Bundestag in Deutschland hat zwar die Aufhebung einiger deutschlandweiten Corona-Schutzregeln beschlossen. So sind nach mehreren Monaten am 20. März nun auch die ersten Schutzmassnahmen weggefallen. 

Fürs Zugfahren und das Arbeiten vor Ort braucht es keinen 3G-Nachweis mehr. Die Maskenpflicht gilt im öffentlichen Verkehr aber weiterhin. Die deutsche Regierung hatte die Aufhebung der 3G-Regeln am 18. März beschlossen. 

Daneben ändert sich aber vorerst noch nicht viel. Die deutschen Bundesländer wollen eine Übergangsfrist nutzen und ihre eigenen Corona-Bestimmungen bis maximal 2. April beibehalten. Sie können zudem weiterhin strengere Regeln für regionale «Hotspots» beschliessen. Das Nachbarland bleibt also weiterhin vorsichtig.

Im benachbarten Baden-Württemberg gilt 3G gar weiterhin in der Gastronomie und an öffentlichen Veranstaltungen. 

Österreich führt Maskenpflicht in Innenräumen wieder ein 

Knapp zwei Wochen nach der Aufhebung zahlreicher Corona-Schutzmassnahmen zieht Österreich angesichts stark steigender Infektionszahlen die Zügel sogar wieder an. Ab dem 23. März müssen in öffentlichen Innenräumen wieder FFP2-Masken getragen werden, wie Gesundheitsminister Johannes Rauch am 18. März ankündigte. 

Einreise nach Frankreich nur geimpft oder getestet

Seit 14. März besteht in Frankreich für Personen ab sechs Jahren eine Verpflichtung zum Tragen einer Gesichtsmaske zwar nur noch in Gesundheitseinrichtungen, Einrichtungen der Alten- und Krankenpflege, in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, sowie im öffentlichen Personennah- und Fernverkehr. 

Dafür sind die Regeln bei der Einreise nach wie vor strenger als in der Schweiz. Ungeimpfte Reisende benötigen weiterhin einen negativen PCR- oder Antigen-Test.

In den Gesundheitseinrichtungen, Einrichtungen der Alten- und Krankenpflege sowie den Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen gilt zusätzlich weiterhin die Vorlagepflicht des «pass sanitaire» (3-G-Regel).

Seit 15. Februar ist zur Gültigkeit des Impfnachweises im «pass sanitaire»/«pass vaccinal» für Personen ab 18 Jahren der Nachweis einer dritten Impfung (Booster) erforderlich, sofern die letzte Impfung mehr als vier Monate zurückliegt. Für Reisende, die mit dem Impfstoff von Janssen (Johnson&Johnson) geimpft wurden, gilt dies, sofern die Impfung vor mehr als einem Monat stattfand. 

Italien plant Lockerungen

Zum 31. März will Italien den derzeit geltenden Corona-Notstand beenden und damit die meisten Restriktionen abschaffen. Von April an sollen etwa in Hotels, im öffentlichen Personennahverkehr und in Geschäften keine 2G- oder 3G-Zertifikate – also Nachweise von Impfung, Genesung oder Tests – mehr verlangt werden.  

Auf den 1. Mai werde das in Italien «Greenpass» genannte Zertifikat auch in allen anderen Bereichen und damit komplett abgeschafft. In öffentlichen Innenräumen etwa von Restaurants, Sporthallen, kulturellen Einrichtungen oder Diskotheken bleibt bis dahin die 2G-Pflicht. Im Aussenbereich ist dagegen kein Nachweis mehr nötig.

In Flugzeugen und Langstreckenzügen gilt bis 1. Mai die 3G-Regel. Die Zugangsbeschränkungen für Besucher öffentlicher Veranstaltungen fallen weg: Kinos, Theater, Sportstadien, Ausstellungen und Museen dürfen ab April wieder so viele Leute einlassen wie vor der Pandemie. (TI)

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