SRV erkennt Fair Reisegarant an

Die Kriterien wie etwa eine ordentliche Revision oder eine Rückversicherung sind erfüllt.
Peter Singer, Präsident Fair Reisegarant.

«Wir hoffen, dass wir damit endlich auf Akzeptanz stossen, zumal wir alle rechtlichen Vorschriften erfüllt haben.» Dies sagte Peter Singer, Präsident des Fair Reisegarant, an der letzten Generalversammlung anlässlich des Swiss Travel Day im Oktober 2017. Er gab damals bekannt, dass die Kundengeldabsicherung nun über eine Rückversicherung verfüge. Eine solche hatten sowohl der Schweizer Reise-Verband (SRV) als auch diverse Veranstalter gefordert, damit die Kundengeldabsicherung akzeptiert wird.

Die Hoffnung von Singer hat sich erfüllt: Gestern gab der SRV bekannt, dass er den Fair Reisegarant als Kundengeldabsicherung anerkenne. Die zuerst beanstandeten Punkte, wie etwa eine fehlende ordentliche Revision oder eben eine Rückversicherung, seien bereinigt worden.

Nach dem Garantiefonds, der Swiss Travel Security und der TPA ist der Fair Reisegarant nun der vierte Absicherer, der vom SRV anerkannt wird. Das Okay des SRV ist zwar keine Voraussetzung, damit eine Kundengeldabsicherung existieren darf; wer keine anerkannte Absicherung besitzt, darf aber nicht SRV-Mitglied werden, was den Kreis der potenziellen Kunden für den Fair Reisegarant natürlich einschränkte. Nun kann Peter Singer sein Jahresziel mit Hochdruck vorantreiben: Er kündigte an der GV eine Verdoppelung der Mitgliederzahlen im Jahr 2018 an. (SJ)