Testpflicht und Quarantäne für Einreisende aus Risikoländern

Auch wer mit dem Flugzeug einreist, braucht immer einen Test und muss in Quarantäne.
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Der Bundesrat hat die Bedingungen für die Einreise in die Schweiz erneut verschärft. Die neuen Regeln gelten ab dem 8. Februar. Wer aus einem Risikoland in die Schweiz einreist, muss künftig einen negativen PCR-Test vorweisen, der nicht älter ist als 72 Stunden. Dennoch müssten Einreisende aus einem Land auf der Quarantäneliste des BAG in Quarantäne.

Die Kontrolle erfolgt beim Einsteigen in das Flugzeug oder am Grenzübergang, egal mit welchem Verkehrsmittel man einreist. «Ein solcher Test ist nur eine Momentaufnahme», erklärte Gesundheitsminister Alain Berset am Mittwoch 27.1. nach der Bundesratssitzung. Daher gelte auch hier Quarantäne von grundsätzlich zehn Tagen. Am 7. Tag kann diese mit einem negativen Testresultat beendet werden. Bisher dauerte eine Quarantäne immer zehn Tage.

Auch Personen die mit dem Flugzeug aus Ländern einreisen, die nicht zu den Risikogebieten zählen, müssen bei der Einreise einen negativen PCR-Test vorweisen. Die Kontrolle erfolgt beim Einsteigen in das Flugzeug. Wer nicht aus Risikoländern kommt, muss seine Kontaktdaten bei der Einreise hinterlassen.

Die Daten werden neu mit einem elektronischen Einreiseformular erfasst. Ziel dieser Massnahme sei es, die Ansteckungen einfacher und schneller zurückzuverfolgen, heisst es. Bei den Einreisenden wurden bisher nur Kontaktdaten von Personen aus Risikostaaten systematisch erfasst. 

Als Risikoländer gelten solche, die im Vergleich zu Schweiz bei der Inzidenz um 60 Fälle pro 100’000 Einwohner höher liegen. Ebenfalls auf der Quarantäneliste des BAG stehen Grossbritannien und Südafrika, da dort die mutierten Viren erstmals festgestellt wurden. (TI)