Thomas-Cook-Debakel: SRV unterstützt Reisebüros bei Schadensabwicklung

Neu sind alle Abreisen bis Ende Oktober annulliert.
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Der Schweizer Reise-Verband (SRV) unterstützt seine Mitglieder bei der ganzen leidigen Angelegenheit rund um den Konkurs von Thomas Cook so gut als möglich. Denn neu sind alle Abreisen von Thomas Cook bis und mit 31. Oktober gestrichen. Deshalb möchte der SRV seine Kunden über seine Vorgehensweise im Hintergrund informieren.

So nun auch in Sachen Schadensabwicklung: «Wir sind mit einem Schreiben und Lösungsansatz an KAERA herangetreten, die für die Schadenabwicklung der Zürich Versicherung in Frankfurt zuständig ist», teilt der SRV mit.

Dies ist das Schreiben im Wortlaut:

Sehr geehrte Damen und Herren

Im Gegensatz zu Deutschland existiert in der Schweiz kein Direktinkasso.
Der Veranstalter Thomas Cook und seine Tochterfirmen sind deshalb auch nicht im Besitz der Kundenadressen.

Wir beantragen deshalb, dass die Ansprüche, der über Schweizer Reisebüros gebuchte Pauschalarrangements nicht vom Konsumenten direkt, sondern nur über die Vertriebspartner eingereicht und geltend gemacht werden können.

Um die Sache operationell zu vereinfachen, bitten wir Sie, zu prüfen, ob diese Eingaben allenfalls auch bei unserem Passivmitglied Kaera in Beckenried eingereicht werden könnten?
Wir wären auch bereit, ein einheitlich gestaltetes und strukturiertes Eingabeformular oder einen Leitfaden an die Reisebüros zu versenden.

Dürfen wir Sie bitten, mit uns umgehend in Kontakt zu treten, um einen möglichst reibungslosen Informationsfluss und Ablauf zu gewährleisten.

(TI)