Annullationsschutz aufgrund höherer Gewalt

Per 1. Juli 2022 tritt die neue Eigentümergarantie der Interhome Group in Kraft.
Interhome Ferienhaus Villetta Irma in Ronco sopra Ascona. ©Interhome

Ferienwohnungsbesitzende profitieren bei der Vermietung ihrer Unterkünfte via Interhome oder Interchalet per 1. Juli 2022 von der neuen Eigentümergarantie von Interhome Group in Zusammenarbeit mit der Europäischen Reiseversicherung ERV.

Diese versichert Ferienhausbesitzende, sofern Interhome Group infolge eines plötzlichen, unerwarteten Ereignisses Buchungen annullieren muss, weil den Kunden der Aufenthalt oder die Anreise an die Destination nicht zugemutet werden kann. Bis anhin galten diese Grossereignisse als höhere Gewalt und die Ferienhausbesitzerinnen und -besitzer wurden infolge dessen nicht entschädigt.

Neu gilt, dass die Eigentümer bei Annullation einer Buchung durch Interhome Group 75% der geplanten Annullationsgebühren erstattet bekommen. Die Eigentümergarantie ist automatisch bei allen Neubuchungen ab 1. Juli 2022 integriert.
 
Die Eigentümergarantie tritt in Kraft, falls die Anreise oder der Aufenthalt aufgrund folgender Ereignisse unzumutbar ist: Naturkatastrophen & Extremwetterereignisse, Unwetter, grobe Gewässerverschmutzung, Trinkwassermangel, Unzugänglichkeit des Reisegebietes, innere Unruhen & terroristische Anschläge sowie Epidemien.

Vergangene Ereignisse, die durch die neue Eigentümergarantie gedeckt würden, waren beispielsweise als Zermatt 2018 aufgrund grossem Schneefall von der Umwelt abgeschnitten war oder der Vulkanausbruch 2021 auf La Palma.
 
«Die Eigentümer waren bei solchen unberechenbaren Vorkommnissen in der Vergangenheit zu wenig geschützt. Wir freuen uns enorm, den Ferienwohnungsbesitzerinnen und -besitzern diese zusätzliche Versicherungsleistung und besseren Schutz bei Annullationen bieten zu können. Damit können wir die Zusammenarbeit mit Interhome Group noch attraktiver gestalten», sagt Jörg Herrmann, CEO Interhome Group. (TI)