Das sind die Auswirkungen der neuen Corona-Massnahmen

Hotelplan Suisse, DER Touristik Suisse und TUI Suisse geben Auskunft über aktuelle Buchungszahlen, Stornomöglichkeiten und umgebuchte Dossiers.
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Seit Montag (8. Februar) gelten die neuen Coronamassnahmen des Bundes. Die Schweiz verlangt aktuell von allen mit dem Flugzeug Einreisenden einen negativen PCR-Test. Dieser muss bereits vor dem Abflug vorgelegt werden, ohne negativen Test darf das Flugzeug nicht betreten werden. Vor zwei Wochen wurde die Öffentlichkeit über diese neuen Massnahmen informiert.

Wird nun noch weniger gereist – ist den Schweizern die Lust in die Ferien zu reisen nun komplett verflogen? Was sagen die Big Three (TUI Suisse, DER Touristik Suisse und Hotelplan Suisse) dazu?

TRAVEL INSIDE hat sie zu den aktuellen Buchungszahlen, Umbuchungen und neuen Stornooptionen befragt.


Haben sich die Buchungszahlen durch die neuen Massnahmen bereits verschlechtert? 

TUI Suisse: Seit Beginn der Pandemie buchen unsere Kunden ihre Ferien relativ kurzfristig. Da die neuen Massnahmen erst ab heute in Kraft treten, können wir noch keine wirkliche Auswirkung in den Buchungszahlen sehen. 

DER Touristik Suisse: Eine gewisse Verunsicherung der Kundinnen und Kunden aufgrund der neuen Vorgaben ist nicht von der Hand zu weisen. Jetzt, da mehr Klarheit über Vorgehen, Ausnahmen und Testmöglichkeiten am Ferienziel besteht, dürfte es hie und da aber zu Buchungsabschlüssen kommen, die unmittelbar nach dem Bundesrats-Beschluss noch nicht vorgenommen werden wollten. Grundsätzlich bleibt die Nachfrage nach grenzüberschreitendem Reisen aber geprägt von der Pandemie und Massnahmen zu ihrer Eindämmung. 

Hotelplan Suisse: Die neuen Massnahmen haben sich definitiv negativ auf das Buchungsverhalten der Kunden ausgewirkt.

Gab es Dossiers, die aus diesem Grund umgebucht werden mussten – was waren die Hauptgründe dafür? 

TUI Suisse: Viele TUI Kunden haben Fragen zu ihren Buchungen und kontaktieren unsere TUI Reise-Experten, diese klären sie über die neuen Massnahmen auf. Vereinzelte Buchungen wurden wegen den neuen Massnahmen umgebucht. 

DER Touristik Suisse: In Einzelfällen ist es zu einer Verschiebung der Reise zu einem späteren Zeitpunkt gekommen. 

Hotelplan Suisse: Hotelplan Suisse hat verhältnismässig wenig Kunden, die aktuell im Ausland in den Ferien sind oder in den nächsten Tagen in die Ferien reisen werden. Alle von dieser neuen Massnahme betroffenen Kunden wurden von uns kontaktiert und wir helfen ihnen dabei, dass sie sich vor der Rückreise in die Schweiz testen lassen können. Vereinzelt gab es auch Kunden, die die Reise aufgrund der neuen Massnahmen auf ein späteres Abreisedatum umgebucht haben.

Wurden die Umbuchungs- und Stornobedingungen dafür noch einmal angepasst? 

TUI Suisse: Es wurden keine speziellen neuen Umbuchungs- oder Stornobedingungen aufgrund der neuen Massnahmen eingesetzt. Kunden welche ihre Reise bei TUI buchen profitieren seit Beginn der Pandemie von grosser Flexibilität und können ihre Reise bis 31 Tage vor Abreise gebührenfrei umbuchen oder annullieren. 

DER Touristik Suisse: Aktuell bieten Kuoni, Helvetic Tours und Manta Reisen für Neubuchungen bestimmter Produkte ein kostenloses Rücktrittsrecht an, das zwei Wochen vor der Abreise erlischt. 

Hotelplan Suisse: Pauschalreisen in ein von der Schweiz definiertes Risikoland können bei Hotelplan Suisse wie bis anhin kostenlos annulliert oder umgebucht werden, sofern das Land zum Zeitpunkt der Buchung nicht auf der Risikoländerliste des Bundes aufgeführt war. Setzt der Bund ein Land oder eine Region neu auf die sogenannte Risikoländerliste, werden die Kunden von uns proaktiv über die Situation informiert.

Wünscht ein Kunde trotz Quarantänepflicht bei der Rückkehr die Reise anzutreten, darf er dies selbstverständlich machen. Wir bevormunden unsere Kunden nicht und möchten ihnen die Entscheidung überlassen. Es gibt zum Beispiel Kunden, die nach der Rückkehr problemlos im Home Office arbeiten können oder Kunden, die bereits pensioniert sind und für die dann eine Quarantäne kein Problem ist. Wünscht der Kunde aber die Pauschalreise zu annullieren, werden wir ihm die Reisekosten vollumfänglich rückerstatten. Für Kunden die eine Einzelleistung (bspw. Nur-Flug oder Nur-Hotel) gebucht haben, werden wir beim Leistungsträger einen entsprechenden Rückerstattungsantrag stellen. Bei Annullationen von Reisen in ein Nicht-Risikoland gelten die regulären Annullationsbedingungen von Hotelplan Suisse.

(Umfrage: Yannick Suter)