Feinjustierungen beim FTI-Kommissionsmodell 2019/20

Bei Buchungen von MP Hotels verdoppelt sich der Bonus auf 1,0 Prozent. Auch der Steigerungsbonus erhält ein neues System.
Carmen Doré, FTI.

Das neue Kommissionsmodell von FTI bleibt zum Start des neuen Geschäftsjahres am 1. November 2019 weitgehend gleich. «Der Markt in der Reisebranche ist sehr umkämpft, die Anzahl der Agenturen nimmt eher ab als zu. Wir wissen, dass die Büros hart arbeiten müssen und wollen diesen Einsatz unbedingt belohnen – wir halten daher an unserer Basisvergütung von 10 Prozent ab der ersten Buchung fest», erklärt Carmen Doré, Managing Director der FTI Touristik AG. «Gleichzeitig steigt statistisch gesehen bei allen Agenturen der Umsatz – wir wollen daher denjenigen weiter Anreize bieten, die absolute Spitzenleistungen erzielen. Deshalb behalten wir gerade in diesen turbulenten Zeiten auch den Spitzensatz von 13,5 Prozent bei.»

Sechs Stufen bei der Grundkommission

Die Staffelung der Grundkommission biete mit ihrer Basisstufe wichtige Planungssicherheit, von der gerade kleine Partner profitieren würden: Ohne Mindestumsatz belaufe sich die Vergütung unverändert zum Vorjahr auf 10 Prozent. Zum Erreichen der nächsten Stufe sind dann mindestens CHF 200’000 nötig, die – ebenfalls unverändert – mit 11 Prozent honoriert werden. Das heisst: Die bisherige Kommissionierung für Bruttoumsätze zwischen 100’00 und 200’00 (10,5 Prozent) fällt weg.

Für Top-Agenturen hält der Veranstalter aber an seiner Höchststufe fest: Ab einer Million Franken Bruttoumsatz warten 13,5 Prozent Kommission. «Insbesondere die kleineren Agenturen mit einem Umsatz von unter 200’000 Franken möchten wir mit unserem Take-Off-Paket unterstützen. Wer hier bestimmte Konditionen erfüllt, etwa an Webinaren oder einer Studienreise teilnimmt, einen FTI-Flyer auslegt und unsere Dekosäulen nutzt, der erhält zusätzlich zur Grundkommission von 10 Prozent retroaktiv noch 1 Prozent on top.»

Verdoppelung des MP Hotels Bonus

Den bisherigen MP Hotels Bonus von 0,5 Prozent erhöht der Veranstalter ab einem FTI Group Mindestumsatz von CHF 100’000 auf 1,0 Prozent beim Verkauf der MP Hotels & Resorts. BigXtra- und XFTI!-Produkte werden weiterhin mit einheitlich zehn Prozent kommissioniert, Umsätze von driveFTI werden mit durchgängig 17 Prozent kommissioniert. Alle bisher für die Wintersaison 2019/20 getätigten Buchungen bleiben unangetastet und werden zu den bisherigen Konditionen vergütet. Die neuen Bedingungen gelten ab 1. November 2019 für alle Abreisen im Geschäftsjahr 2019/20. Die Vergütungsregelung der FTI Group bleibt auch im kommenden Jahr malusfrei. Nach wie vor werden alle Umsätze aller Marken für die Einstufung der Kommission angerechnet.

Neues System beim Steigerungsbonus

Ab einem Mindestumsatz von CHF 200’000 haben Agenturen Chancen auf den FTI Steigerungsbonus. Er errechnet sich aus der Differenz der FTI Group Bruttoumsätze zwischen den Geschäftsjahren 2018/19 und 2019/20. Wer hier eine Mindeststeigerung von 10 Prozent auf den Bruttoumsatz des vorhergehenden Geschäftsjahrs vorweisen kann, erhält eine Zusatzauszahlung. Diese Sonderausschüttung fliesst dann retroaktiv auf den Nettoumsatz von FTI Touristik und LAL Sprachreisen. Wie hoch die Belohnung bei welcher Leistung genau ausfällt, sei ab sofort klarer, übersichtlicher und transparenter, da es nur noch zwei Stufen gebe, so FTI: Agenturen mit einem Umsatz ab CHF 200’000 bis CHF 299’999 und einer Steigerung von mindestens 10 Prozent erhalten 2 Prozent Retro-Bonus. Agenturen mit einem Umsatz ab CHF 300’000 und einer Steigerung von mindestens 10 Prozent sichern sich 3 Prozent Belohnung. (TI)