Millionenschaden: Unister schlägt zurück

Das deutsche Reiseunternehmen erwartet eine zweite Anklageerhebung und geht nun in die Gegenoffensive. Es kritisiert die Arbeit der Sonderkommission scharf.
Thomas Wagner, Unister
Thomas Wagner, Gründer und Geschäftsführer von Unister

Am 11. Dezember 2012 ging es los: Die Staatsanwaltschaft nahm Ermittlungen gegen acht Führungsmitglieder von Unister auf, wegen Verdachts der unbefugten Geschäftstätigkeit und Steuerhinterziehung. Seither kommt der Reiseportalbetreiber nicht mehr zur Ruhe – Bürodurchsuchungen, Inhaftierung von Führungsmitgliedern, Verdacht auf Computerbetrug und unerlaubte Werbung etc.

Ein erster Prozess am Landgericht Leipzig soll bald beginnen. Nun erwartet Unister aber «zeitnah» noch eine zweite Anklageerhebung, wie das Unternehmen selber in einer Pressemitteilung schreibt. Es dürfte um das so genannte «Runterbuchen» gehen, bei dem der Einkaufspreis für ein Flugticket nachträglich nach unten gedrückt wird, nachdem es dem Kunden bereits verkauft wurde. Gemäss Unister handle es sich dabei um eine branchenübliche Methodik der Ticketoptimierung; «der Staatsanwaltschaft ist möglicherweise bis heute nicht bekannt, dass es für die Optimierung der Einkaufskonditionen innerhalb der von Airlines vorgegebenen Ausstellungsfristen sogar standardisierte Technologien von IT-Anbietern gibt», wehrt sich Unister. Vor Gericht wolle man die absolute Gängigkeit dieser Praxis belegen.

Damit bläst Unister zum Gegenangriff. Man habe mit Respekt vor der Justiz drei Jahre lang geschwiegen, freue sich nun aber, dass man die Ergebnisse der Ermittlungen jetzt bewerten und kommentieren könne, lässt Geschäftsführer Thomas Wagner verlauten. Man mache «ernsthafte Zweifel am Vorgehen der Ermittlungseinheit Ines» deutlich; die Staatsanwälte hätten bis heute wichtige Elemente der komplexen Geschäftstätigkeit der Unister Group weder erkannt noch korrekt eingeordnet. Ausserdem erhebt Unister Vorwürfe gegen die Durchsuchungen von Unister-Büros vor laufenden Kameras und gegen die publik gemachten Vorwürfe des Computerbetrugs, welcher einer gerichtlichen Prüfung wohl nicht standhalten werde.

Durch die Arbeit der Sonderkommission sei Unister ein Schaden von mindestens EUR 43,5 Mio. entstanden; der Reputationsverlust sei dabei noch nicht einmal messbar.