Mit der IATA Resolution 830d verpflichten die Airlines die Reisebüros, Kundenkontakt-Daten wie E-Mail oder Handynummern zu übermitteln. Sollte der Passagier dies nicht wünschen, muss das Reisebüro explizit darauf hinweisen, dass der Kunde im Problemfall möglicherweise nicht rechtzeitig informiert wird und dies entsprechend ins Passenger Name Field eintragen.
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